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Chronik

Polizei warnt vor „CEO-Schwindel“

Nach mehreren Fällen in Tirol warnt die Polizei vor Betrug durch den „Geschäftsführer-Schwindel“ oder „CEO-Fraud“. Dabei werden Mitarbeiter von Firmen mit gefälschten E-Mails von vermeintlichen Vorgesetzten zu Überweisungen aufgefordert.

Mit einer professionellen Masche versuchen Betrüger immer wieder Geld von Firmen in Tirol zu erbeuten. Durch E-Mails täuschen sie vor, eine größere Überweisung veranlassen zu wollen. Dabei gehen die E-Mails meist an die zuständigen Mitarbeiter der Firma. In einem aktuellen Fall an die Buchhalterin einer Tiroler Firma.

Buchhalterin erkannte Betrugsversuch

Die Täter kundschaften laut Polizei bei diesem Schwindel das Umfeld offenbar genau aus. Bei dem Fall vor wenigen Tagen wurden die Buchhalterin mit einer gefälschten E-Mail des angeblichen Geschäftsführers um Auskunft über den Firmensaldo ersucht. Daneben wurde sie gefragt, ob noch am selben Tag eine internationale Überweisung möglich wäre. Als sie dies bestätigte, wurde sie zur Überweisung eines mittleren, fünfstelligen Eurobetrags auf ein Konto in England aufgefordert. Sie wurde jedoch misstrauisch und erkannte den Betrugsversuch.

Polizei rät Absendeadressen genau zu überprüfen

Die Polizei rät grundsätzlich zu Vorsicht bei E-Mails, in denen Informationen zur Finanzgebarung angefragt werden. Spätestens, wenn in weiterer Folge Überweisungen von größeren Geldbeträgen gefordert werden, sollten die Alarmglocken läuten. Darüber hinaus sollte die Absenderadresse immer genau überprüft werden.

Mensch vor Computer
pixabay/tookapic
Die Polizei empfiehlt gezielte Rückfragen. So können Betrüger möglicherweise enttarnt werden

Mitarbeiter von Firmen sollen sich laut Polizei von E-Mails nicht unter Zeitdruck setzen lassen, sondern durch gezielte Rückfragen sicherstellen, dass es sich tatsächlich um den Geschäftsführer handelt. Im Zweifel helfen auch Telefonate oder ein persönliches Gespräch. Sollte der Betrug zu spät erkannt worden sein, ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit der Bank notwendig, um den Zahlungsvorgang zu stoppen. Außerdem sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden.