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Terrorprozess: Freispruch für jungen Kurden

Ein 22-jähriger, türkischer Staatsbürger mit kurdischen Wurzeln ist am Donnerstag freigesprochen worden. Das Gericht in Innsbruck sah keine Beweise, dass er in seiner Heimat bei der militanten Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) war.

Auslöser für das Verfahren gegen den Asylwerber waren seine Angaben bei der ersten Befragung in Österreich. Bei der Asylbehörde hatte er angegeben, dass er sich in der Türkei der PKK angeschlossen habe. In der EU ist die PKK allerdings als Terrororganisation eingestuft. Es folgten eine Hausdurchsuchung, die Festnahme und schließlich die Anklage gegen den 22-Jährigen.

Angeklagter spricht von Übersetzungsfehler

Die Anklage stützte sich in erster Linie auf die Aussagen des jungen Kurden selbst. Diese seien widersprüchlich gewesen und würden durchaus nahelegen, dass er in den Reihen der PKK tätig gewesen sei. Der Angeklagte selbst bestritt das vehement. Er sei als „Friedensaktivist“ von Istanbul in die Osttürkei gegangen, als Kurde sei er dann aber ins Visier der türkischen Polizei geraten. Dabei habe er sich zwar zusammen mit PKK-Aktivisten versteckt. Er habe in Österreich auch angegeben, dass er bei der PKK Zuflucht gesucht habe, so der Angeklagte vor Gericht.

Er sei aber niemals Mitglied der PKK gewesen, beteuerte der 22-Jährige mehrfach. Dass er sich sich der PKK angeschlossen habe, sei nicht so zu verstehen, dass er dort Mitglied gewesen sei. Der Angeklagte konnte das Gericht nach dem Urteil als freier Mann verlassen.

Innere Einstellung für Gericht nicht ausschlaggebend

Das Gericht betonte in der Begründung für den vorerst nicht rechtskräftigen Freispruch, dass die innere Einstellung zur PKK in diesem Fall irrelevant sei. Ob der Angeklagte mit der militanten Arbeiterpartei Kurdistans sympathisiere, sei nicht ausschlaggebend. Es gehe einzig und allein darum, ob der Angeklagte Mitglied bei der PKK gewesen sei. Es gebe Hinweise dafür, aber auch dagegen.

Letztlich sei wegen der fehlenden Beweise ein Freispruch zu fällen gewesen, so die Urteilsbegründung. Die Widersprüche in den diversen Aussagen bei Asylbehörde und Polizei hatte der 22-Jährige vor Gericht darauf zurückgeführt, dass er anfangs falsche Angaben gemacht habe, weil er eine Abschiebung in die Türkei befürchtete. Das war für das Gericht nachvollziehbar.

Einstufung der PKK als Terrororganisation umstritten

Die Anklage in dem Fall stützte sich darauf, dass die EU die PKK auf der Liste der Terrororganisationen führt. Der Staatsanwaltschaft räumte vor Gericht selbst ein, dass die Einstufung umstritten sei. Die PKK habe aber das Ziel eines eigenständigen Kurdenstaates mit Gewalt und auch mit terrorstischen Mitteln betrieben, verwies der Ankläger auch auf PKK-Anschläge in Deutschland in den 1990er Jahren. Die EU-Einschätzung sei daher rechtlich ausschlaggebend.

Kurdistan liegt in der Grenzregion der Türkei, Syrien, Irak und Iran. Seit Jahrzehnten ist das Gebiet Unruheherd und Kampfgebiet. Der Angeklagte selbst bezeichnete die PKK vor Gericht als Organisation des Volksaufstandes. Eine terroristische Vereinigung sei sie für ihn nicht.