Toter Wolf
zeitungsfoto.at/Daniel Liebl
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Chronik

Nach Wolfstötung Ergreiferprämie ausgesetzt

Nachdem Ende Juli im Sellraintal (Bezirk Innsbruck-Land) ein Wolfskadaver entdeckt worden ist, reagieren Umweltschutzorganisationen jetzt mit einer Ergreiferprämie. Untersuchungen haben ergeben, dass der Wolf angeschossen worden war.

Umweltverbrechen müssten konsequent verfolgt und geahndet werden, so Christian Pichler vom WWF, der in dieser Sache jetzt gemeinsam mit dem Naturschutzbund aktiv geworden ist. Die ausgelobte Ergreiferprämie in Höhe von 11.000 Euro soll die Polizei bei ihren Ermittlungen im Falle der Wolfstötung in Sellrain unterstützen, heißt es.

Ein Schwammerlsucher hatte den Wolfskadaver bei Sellrain entdeckt. DNA-Untersuchungen bestätigten dann, dass es sich tatsächlich um einen Wolf handelte, der auch eine Schussverletzung im Bauchbereich aufwies. Der Kopf wurde dem Tier abgetrennt und bisher nicht gefunden – mehr dazu in DNA-Analyse: Kadaver war ein Wolf. Ebenfalls haben die Untersuchungen ergeben, dass der Wolf für Schafrisse in Inzing verantwortlich war.

Ergreiferprämie schon einmal zweckdienlich

Im Jahr 2015 führte die ausgesetzte Prämie nach einem Luchsfund zur Ergreifung eines Ehepaars. Beide wurden zu einer Geldstrafe und Schadensersatzzahlung verurteilt, der Jagdschein wurde ihnen für mehrere Jahre entzogen. Auf einen ähnlichen Fahndungserfolg hofft man nun im Zuge der Ermittlungen zum gewilderten Wolf, dessen Tötung dem europaweiten Schutz zuwiderläuft.

„Illegale Verfolgung durch den Menschen ist immer noch die größte Bedrohung für streng geschützte Tierarten wie Wolf, Luchs, Bär und Seeadler“, erklären WWF und Naturschutzbund. Bären wurden durch Wilderei ein zweites Mal in Österreich ausgerottet.

Umdenken im Umgang mit Beutegreifern

„Wir brauchen dringend eine Abrüstung der Worte. Anstatt Ängste zu schüren müssen betroffene Landwirte ausgewogen informiert und Herdenschutzlösungen vorangetrieben werden. Der Wolf ist weder Bestie noch Kuscheltier, sondern eine europarechtlich streng geschützte Art. Seine Rückkehr erfordert daher naturschutzfachlich korrekte und rechtskonforme Maßnahmen, wie sie in Nachbarländern erfolgreich praktiziert werden“, bekräftigt Pichler vom WWF Österreich.