Kühe auf der Weide
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Politik

Kuh-Urteil: Für Witwer-Anwalt ernüchternd

Agrarlandesrat Josef Geisler (ÖVP) hat erleichtert darauf reagiert, dass das Oberlandesgericht (OLG) nach der tödlichen Kuhattacke eine Teilschuld bei der getöteten deutschen Wanderin sah. Auf der anderen Seite will der Anwalt des deutschen Witwers die Entscheidung bekämpfen.

Nachdem das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) der Berufung des Landwirts auf das Urteil zur tödlichen Kuhattacke im Pinnistal 2014 teilweise stattgegeben hat, reagierte LHStv. Josef Geisler (ÖVP) erleichtert. „Das Ersturteil war ein Schock und hat zu Beginn der Almsaison zu einer massiven Verunsicherung in der Almwirtschaft geführt“, sagte Geisler.

Auch der Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer (LK) Josef Hechenberger reagierte in einer Stellungnahme positiv. „Damit bestätigt sich für mich der fehlende Realitätsbezug des ersten Urteils. Aber auch das Berufungsurteil des OLG ist immer noch nicht zufriedenstellend, weil es für die Almbauern immer noch keine Rechtssicherheit gibt“, sagte Hechenberger. Der Anwalt des betroffenen Landwirts, Ewald Jenewein, kündigte in diesem Zusammenhang auch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) an. Mit dem jetzigen Urteil zweiter Instanz bleibt seiner Meinung die Unsicherheit für Bauern.

Geisler und Hechenberger sehen sich bestätigt

Geisler erinnerte daran, dass der Tierhalter strafrechtlich nicht belangt wurde. Das Land Tirol habe jedenfalls umgehend reagiert und gemeinsam mit dem Bund ein Maßnahmenbündel geschnürt. Mit den Maßnahmen habe man von Seiten des Landes zur Beruhigung beigetragen. Hechenberger sprach davon, dass bei all der Tragik um diesen Fall nicht auf die weitreichenden Folgen des Urteils vergessen werden darf.

Warnhinweis am Weidezaun
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Laut Geisler habe das Maßnahmenbündel rund um das Kuhurteil zur Beruhigung beigetragen

„Dass im zweiten Urteil nun die Eigenverantwortung auf Basis der ‚alten‘ Rechtslage schon berücksichtigt wurde, ist zu begrüßen. Es zeigt sich aber, dass die politisch erreichten rechtlichen Änderungen bzw. Klarstellungen für die Zukunft absolut wichtig und notwendig waren“, so Hechenberger.

„Verhaltensregeln anscheinend aktuelle denn je“

Alpenvereinspräsident Andreas Ermacora zeigte sich noch vorsichtig mit einer Einordnung, nachdem das zivilrechtliche Ersturteil teilweise aufgehoben wurde. Jedenfalls zeige sich, dass die Verhaltensregeln, die unter Mitwirkung des Alpenvereins ausgearbeitet wurden, für Wanderer aktueller denn je seien. Vor allem Punkt drei sei im Zusammenhang mit dem Fall wichtig. Dieser besage, dass Begegnungen von Mutterkühen mit Hunden vermieden werden sollen.

Wanderer mit Kühen auf der Alm
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Der Alpenverein nimmt weiter die Tourismusverbände in die Pflicht und fordert wirksame Informationen für Touristen

Ermacora nahm vor allem die Tourismusverbände in die Pflicht. „Es wird in Zukunft wichtig sein, dass Hoteliers Touristen vorab darüber informieren, wo Mutterkühe weiden.“ Aus Alpenvereinssicht sei eine möglichst frühe Information wichtig.

Anwalt möchte erstinstanzliches Urteil wiederherstellen

„Bei erster Betrachtung ist das Urteil natürlich ein wenig ernüchternd“, sagte der Kärntner Anwalt Michael Hirm. Er vertritt die Hinterbliebenen des Opfers. Auch die Familie werde gegen das Urteil des OLG Revision beim Obersten Gerichtshof einbringen. Trotzdem gebe es auch positive Aspekte für den Witwer.

„Der Sachverhalt, also was passiert ist, ist festgestellt“, sagte Hirm. Damit sei laut ihm möglich, dass der OGH das erstinstanzliche Urteil wieder herstelle. „Wenn man schon einen so langen Weg geht, ist das eigentlich die zwingende Konsequenz“, so der Anwalt.