Bär M49
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Tiere

Bär M49 soll eingefangen werden

Der sogenannte „Problembär M49“ soll eingefangen, betäubt und mit einem Peilsender ausgestattet werden. Das hat das Land Südtirol nun beschlossen. Ein Abschuss sei das letzte Mittel, heißt es. Laut Anordnung aus Rom soll der Bär nicht getötet werden.

In den vergangenen Tagen wurde der Bär mehrmals am Jochgrimm und in der Bletterbachschlucht im Südtiroler Unterland gesichtet. Er soll einen Wanderer aufgeschreckt, Bienenstöcke verwüstet und ein Kalb gerissen haben. Daraufhin wurden aus der Bevölkerung Rufe laut, dass das Tier abgeschossen werden soll. Die Jagd auf M49 wird vom Institut für Umweltschutz (ISPRA) nicht unterstützt, sagt Südtirols Landeshauptmann Arno Kompatscher. Beim ISPRA sei man aber nicht gegen die Jagd, da man wisse, dass die Jagd die Fauna schützen kann. In den Vereinbarungen mit ISPRA gebe es ein vorgesehenes Prozedere, das bis hin zur „Entnahme“, also der Tötung des Bären, geht. Dies sei aber die „Ultima ratio“, so Kompatscher. Italiens Umweltminister Sergio Costa hat sich dafür ausgesprochen, dass M49 am Leben bleiben soll.

Bär soll Peilsender bekommen

Der Bär soll eingefangen, betäubt und mit einem Peilsender versehen werden. Der Peilsender war ihm Mitte Juli nach dem Einfangen in Trient entfernt worden. Noch in derselben Nacht floh das Tier aus dem Gehege – mehr dazu in Eingefangener Bär wieder entkommen.

Im Gegensatz zum Wolf gibt es für den Bären kein Landesgesetz, das eine Entnahme regelt. Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass dieses Landesgesetz rechtmäßig ist. „Wir haben jetzt auch die Legitimation, so etwas zu machen. Die Situation wird angeschaut, wo es die größten Schwierigkeiten gibt, wo Passivmaßnahmen nichts nützen und welche alternativen Maßnahmen es noch gäbe.

Im Notfall Abschuss ohne Bewilligung aus Rom

Für den Südtiroler Landeshauptmann steht aber fest, dass er werde im Sinne der Sicherheit für die Südtiroler Bevölkerung handeln werde, sollte das Tier wirklich zur Gefahr werden. „Wenn Gefahr für Leib und Leben von Menschen besteht, dann kann der Landeshauptmann auch Anordnungen treffen, ohne dafür vorher Bewilligungen einzuholen“, so Kompatscher.