Eine Ärztin bei der Untersuchung mit einem Stetoskop
APA/Helmut Fohringer
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Gesundheit

Kassenärzte können selbst Ärzte anstellen

Ab Oktober sollen Kassenärzte selbst Ärzte anstellen dürfen. Mit dieser Reform soll dem Ärztemangel vor allem im ländlichen Raum entgegengewirkt werden. In Tirol sind aktuell sechs Kassenstellen für Allgemeingemeinmediziner unbesetzt, bei den Fachärzten sind es 13 Stellen.

Im Rahmen der Gesundheitsgespräche beim Forum Alpbach präsentierte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger am Montag dementsprechende Pläne.

Die Möglichkeit, dass Kassenärzte andere Ärzte anstellen, gibt es für Fachärzte und für Allgemeinmediziner – jeweils als Anstellung innerhalb eines ärztlichen Faches. Auch in Gruppenpraxen und in Primärversorgungseinheiten sind solche Anstellungen erlaubt. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen des bestehenden Kassenpraxisplans des jeweiligen Bundeslandes.

Befristete oder unbefristete Anstellung möglich

Die Anstellung eines Arztes durch einen Vertragsarzt kann unbefristet oder befristet sein. Wenn es beispielsweise Probleme bei der Besetzung einer Kassenstelle gibt oder ein sonst nicht zu deckender Bedarf an ärztlichen Leistungen in einer Region besteht, ist die unbefristete Möglichkeit einer Anstellung vorgesehen.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt im Rahmen des Vertrags des Kassenarztes, der einen Kollegen anstellt. Für die Ausweitung der Leistungen und damit verbundene verlängerte Öffnungszeiten der Arztpraxis mit mehr versorgten Patienten wird vonseiten der Krankenkassen für die Abrechnung entsprechend vorgesorgt, wie Hauptverbandschef Alexander Biach am Montag erklärte.

Auch mehrere Anstellungen möglich

Der Kassenarzt, der einen Kollegen oder eine Kollegin anstellt, muss weiterhin maßgeblich in der Praxis tätig sein. Für eine Einzelordination ist maximal eine Anstellung im Rahmen einer Vollzeitäquivalenz möglich, in Gruppenpraxen maximal zwei Vollzeitstellen, in Primärversorgungseinheiten kann es auch darüber hinaus gehen.

Arzt beim Ausfüllen eines Rezeptes
APA/HELMUT FOHRINGER

Reform soll Einstieg als Kassenarzt erleichtern

Neben Biach sagte auch Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, dass damit auch der Einstieg in die Arbeit als Kassenarzt erleichtert werden soll. „Die Angst vor einer selbstständigen Tätigkeit wird kleiner, wenn man sie erlebt“, sagte Steinhart. Auch für Ärzte, die keinen Vollzeitjob haben wollen, könne die Anstellung in einer Arztpraxis eine gute Variante werden.

Am 18. September soll der Vertragsentwurf von der Österreichischen Ärztekammer abgesegnet werden. Am 1. Oktober soll der Beschluss darüber in der Trägerkonferenz des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger erfolgen.