Im Gebiet zwischen dem Sellraintal und dem Inntal wurde bei vier toten Schafen ein Wolf als Verursacher nachgewiesen. Das haben die ersten Ergebnisse der DNA-Tests ergeben, sagte der Beauftragte für große Beutegreifer, Martin Janovsky am Mittwoch. Diese toten Tiere waren im Gemeindegebiet von Oberperfuss entdeckt worden.
Noch keine Ergebnisse im Gebiet Inzinger Alm
Jene angeblichen Risse, die von der Inzinger Alm und Flaurlinger Alm gemeldet wurden, sind allerdings noch nicht geklärt. Die entsprechenden DNA-Analysen werden noch ein bis zwei Wochen in Anspruch nehmen, teilte das Land am Mittwoch mit. Durchgeführt werden die Tests vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde der Veterinärmedizinischen Universität Wien.
Bär im Pitztal und im Außerfern
Eingelangt sich inzwischen die Untersuchungsergebnisse von Tupferproben aus dem Pitztal und dem Außerfern vom Juni dieses Jahres. Bei drei gerissenen Schafen im Pitztal und einem Rotwildkadaver im Außerfern wurde ein Bär als Verursacher festgestellt. Ob es sich um denselben Bären oder verschiedene Tiere handelt, war allerdings nicht feststellbar, so das Land .
Keine weiteren Risse mehr gemeldet
Seit Mitte der vergangenen Woche Risse eines Bären in dem Gebiet zwischen Sellrain und Inntal vermutet wurden, hat es in dem Bereich keine weiteren Schadensmeldungen mehr gegeben. Es wurden auch keine großen Beutegreifer mehr von Wildkameras aufgenommen. Jene Schafe, die zuletzt im Pitztal gefunden wurden, waren bereits stark verwest. Hier sei eine DNA-Analyse nicht mehr möglich.
Antrag auf Abschuss eingegangen
Bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck Land wurde von der Bezirks-Landwirtschaftskammer am Mittwoch ein Antrag auf Abschuss von Beutegreifern nach dem Jagdgesetz eingebracht. Im Behördenjargon wird hier von Entnahme gesprochen. „Für die Behörde gibt es hier einen sehr engen rechtlichen Rahmen mit strengen zu prüfenden Maßstäben, weil es sich bei den großen Beutegreifern wie Bär, Wolf, aber auch Adler um geschützte Tierarten handelt“, erklärte Klaus Wallnöfer, der Vorstand der Abteilung für landwirtschaftliches Schulwesen, Jagd und Fischerei.
Entschädigungen für die Bauern
Für den Fall, dass es sich bei einem getöteten Schaf nachweislich um einen Riss von Bär oder Wolf handelt, zahlt die Haftpflichtversicherung des Jägerverbandes pro Tier eine Entschädigung. Aber auch, wenn ein Riss nicht eindeutig bewiesen werden konnte, ein großer Beutegreifer in der Region aber festgestellt wurde, bekommen die Bauern Entschädigungszahlungen vom Land für Tierverluste. Die Höhe der Entschädigungen reicht hier von knapp 347 Euro für ein eingetragenes Zuchtschaf bis zu 1142 Euro für einen Zuchtwidder. Für den Verlust eines Lammes werden 130 Euro bezahlt.
Nicht alle Herdentiere kehren zurück
Allerdings gibt es während eines Almsommers auch sogenannte „natürliche Abgänge“. Tiere stürzen vor allem auf Hochalmen immer wieder ab, verletzen sich, verenden oder werden nicht mehr gefunden. Nach Angaben des Landes kommen bis zu 7 Prozent von nicht gehüteten Herden im freien Gelände der Almen ums Leben. Für diese Tiere gibt es keine finanzielle Entschädigung.