Markus Wilhelm
APA/EXPA/Johann Groder
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Gericht

Wilhelm gewinnt Prozess gegen Haselsteiner

Der Industrielle Hans Peter Haselsteiner ist an einer Nebenfront der Causa Erl mit einer Klage gegen den Tiroler Blogger Markus Wilhelm abgeblitzt. Es ging dabei um das Gerücht, Eduard Wallnöfer sei der Vater Haselsteiners. Das Gericht wies die Klage ab.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. „Mit seiner Veröffentlichung schürte der Beklagte weder das bereits bekannte Gerücht, Eduard Wallnöfer sei der Vater des Klägers, noch legte er eine Vaterschaft nahe“, hieß es in der schriftlichen Urteilsbegründung des Landesgerichts Innsbruck, die Wilhelm auf seiner Homepage „dietiwag.org“ veröffentlichte. Die mündliche Verhandlung in der ungewöhnlichen Causa hatte am 6. Mai stattgefunden.

Gericht sah keine Bloßstellung

Der Industrielle hatte wegen angeblich erlittener Kränkung einen Schadenersatz von 21.000 Euro von Wilhelm gefordert. Haselsteiner muss stattdessen nun – sollte das Urteil rechtskräftig werden – für die Prozesskosten aufkommen.

Wilhelm habe auch nicht „die väterliche Abstammung des Klägers in einer diesen bloßstellenden Form“ erörtert, hieß es weiters. Das Gericht kam daher zu dem Schluss, dass durch die Veröffentlichung der höchstpersönliche Lebensbereich Haselsteiners nicht in einer Art und Weise berührt wurde, „die zur Bloßstellung geeignet wäre“.

Gerücht laut Gericht nicht neu

Der Erler Festspielpräsident, der durch den ehemaligen Justizminister Michael Krüger (FPÖ) als Anwalt vertreten wurde, hatte argumentiert, dass durch Wilhelm das Gerücht auch Personen erreicht habe, „die davon bislang keine Kenntnis gehabt haben oder die dem Gerücht keinerlei Glauben geschenkt haben“. Das Gericht stellte indes fest, dass das Gerücht seit vielen Jahren bestehe und „politisch interessierten Personen“ bekannt sei.

Wilhelm hatte Falter-Foto kommentiert

Wilhelm hatte Anfang des Jahres auf Twitter und Facebook einen Artikel der Wochenzeitung „Falter“ über Haselsteiner mit einem Bild desselben gepostet und mit den Worten kommentiert: „Nur ein übles Gerücht. Einem Eduard Wallnöfer gleicht dieser Herr meines Erachtens überhaupt nicht.“ Damit habe Wilhelm laut Haselsteiner-Anwalt Krüger die Persönlichkeitsrechte Haselsteiners verletzt. Der Anwalt des Ötztaler Bloggers konterte dagegen, dass das „Falter“-Foto eine Ähnlichkeit mit Wallnöfer provoziert habe und die Wochenzeitung zudem mit den Worten „Und ewig rieselt das Urgestein“ auf Wallnöfer verwiesen habe, so dass sich Wilhelm von ebendiesem Gerücht habe distanzieren wollen.