Soziales

Tiroler Teilhabegesetz feiert Einjähriges

Die Bestimmungen des Tiroler Teilhabegesetzes sind vor einem Jahr in Kraft getreten. Dadurch soll Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben, wie die zentrale Forderung in der UN-Menschenrechtskonvention lautet, garantiert werden.

Seit 2013 setzt die Lebenshilfe in ganz Tirol auf kleine Wohnungen und Wohngemeinschaften. „Diese Kleinstrukturiertheit ist ganz wichtig für ein selbstbestimmtes Leben“, sagte der Geschäftsführer der Lebenshilfe, Georg Willeit.

MCI-Studie zu kleinstrukturiertem Wohnen

Das Management Center Innsbruck (MCI) führte in einer Wohngemeinschaft der Lebenshilfe in der Unteren Lend in Hall eine Studie über selbstbestimmtes Leben durch. Laut dieser Studie ermöglichen kleinstrukturierte Wohnformen den Bewohnern, ihre Bedürfnisse besser zu erkennen und auszudrücken. Dies sei vor allem für die Assistenz wichtig, um diese zielgerichteter gestalten zu können.

LRin Fischer besucht Einrichtung der Lebenshilfe in Hall
Land Tirol/Reichkendler
Vli.: Lebenshilfe-Regionalleiter Lorenz Kerer, Soziallandesrätin Gabriele Fischer, Lebenshilfe-GF Georg Willeit, Eva Fleischer (Professorin am Department für Soziale Arbeit am MCI) und Angela Kerschbaumer, Leiterin des Lebenshilfe-Wohnprojekts Hall

In der Unteren Lend in Hall wohnen derzeit acht Klienten der Lebenshilfe in vier Wohnungen zusammen. Der zuständige Regionalleiter Lorenz Kerer sprach davon, dass die Personen in den Wohngruppen selbstständiger, zufriedener und aktiver seien. „Ebenso machen wir die Erfahrung, dass aggressives Verhalten spürbar zurückgegangen ist“, sagte Kerer.

Weiterer Ausbau geplant

Die selbstbestimmten Wohngruppen seien ein großer Gewinn für alle, sagte Willeit. Er wolle den Weg hin zu einem selbstbestimmten, erfüllten und barrierefreien Leben konsequent weitergehen und die Angebote weiter ausbauen.

Für einen Ausbau sprach sich auch Soziallandesrätin Gabriele Fischer aus. „Damit haben Menschen mit Behinderungen noch mehr Wahlfreiheit zwischen dem Wohnen im eigenen häuslichen Umfeld und dem Wohnen in stationären Einrichtungen“, sagte Fischer. Diese Wahlfreiheit sei ein essentieller Teil des selbstbestimmten Lebens.