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Politik

Tiroler Aarhus-Gesetze in Begutachtung

Die Tiroler Landesregierung hat das neue Aarhus-Beteiligungsgesetz zur Begutachtung freigegeben. Die Gesetzesänderungen betreffen die Bereiche Naturschutz, Jagd und Fischerei. Dem WWF gehen die Gesetzesänderungen allerdings zu wenig weit.

Die Aarhus-Konvention wurde 1998 im dänischen Aarhus von 47 Staaten unterzeichnet, darunter waren alle Mitglieder der europäischen Union. Das Übereinkommen regelt umweltbezogene Themen, wie die Information der Öffentlichkeit über Umweltangelegenheiten. Österreich hat laut EU gegen Inhalte dieses Abkommens verstoßen.

Mitsprache- aber kein Revisionsrecht für NGOs

Konkret gibt es in Tirol Änderungen beim Umwelt-, Jagd-, und Fischereigesetz. So soll der Zugang zu Gerichten für NGOs erleichtert werden. Ihnen werde nun beispielsweise Akteneinsicht bei Verträglichkeitsprüfungen gewährt. Außerdem werde es ein nachträgliches Beschwerderecht für die NGOs geben. Ein Revisionsrecht gebe es allerdings nicht, heißt es in einer Aussendung des Landes.

Trotzdem möchte die Naturschutzreferentin und LH-Stellvertreterin Ingrid Felipe (Grüne) Transparenz bei Informationen über den Umweltschutz gewährleisten. Daher sei es wichtig, relevante Auskünfte auf der digitalen Amtstafel des Landes Tirol zu veröffentlichen. Außerdem habe die Tiroler Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, das Untersuchen soll, welche völkerrechtliche Verantwortung es im Bezug auf die Umwelt noch gebe, erklärt Felipe.

NGOs hätten in Tirol immer noch wenig Spielraum

Ob die Gesetzesänderungen in Tirol für die EU-Kommission ausreichend seien, werde die Praxis zeigen, so Tirols Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer. Generell habe sich das Land bei der Novellierung an anderen Bundesländern orientiert. Lediglich Niederösterreich habe den NGOs als einziges Bundesland wesentlich mehr Kompetenzen zugesprochen, so Kostenzer. Grundsätzlich sei der Beschluss der Landesregierung jedoch ein wichtiger Schritt, da die Landesumweltanwaltschaft in den vorherigen drei bis vier Jahren ein deutlich stärkeres Umweltbewusstsein in der Bevölkerung wahrgenommen habe, erläutert Kostenzer.

WWF rechnet nicht mit Nachbesserungen

Die NGOs bewerten die Umsetzung der Landesregierung in Tirol als nicht ausreichend. So hätten NGOs nur bei Naturverträglichkeitsprüfungen ein Beschwerderecht. Bei anderen Themen wie beispielsweise dem Artenschutz hätten die Organisationen außerhalb von Natura 2000 Gebieten kein Recht auf Beschwerde, erklärt Gregor Schamschula vom Öko-Büro.

Mit Nachbesserungen vonseiten der Landesregierung rechnet Samsula nicht, da es in anderen Bundesländern nach Beschwerden über das Aarhus- Beteiligungsgetz keine Reaktion der jeweiligen Landesregierung gegeben habe. Des weiteren würde sich das Gesetz nur auf die EU- Richtlinien beziehen. Aspekte, die darüber hinausgehen, würden nicht berücksichtigt, kritisiert Schamschula.

Die drei Säulen des Aarhus-Abkommens

Die vor 20 Jahren beschlossene Aarhus-Konvention beschäftigt sich mit Umweltthemen, die auf drei Säulen basieren. Die erste Säule bezieht sich auf den Zugang zu Informationen über die Umwelt. Der Öffentlichkeit soll, unabhängig vom Interesse, über den aktuellen Zustand der Umwelt Auskunft gegeben werden.

Die zweite Säule beinhaltet die Beteiligung der Öffentlichkeit an umweltbezogenen Entscheidungen. So müsse die Öffentlichkeit beispielsweise beim Bau von Dämmen oder Flughäfen miteinbezogen werden. Die Politik müsse die Meinung der Öffentlichkeit laut Konvention bei ihren Entscheidungen berücksichtigen. Regelungen über den Zugang zu Gerichten werden in der dritten Säule näher ausgeführt. Personen, die auf Nachfrage zu wenig oder keine Umweltinformationen erlangt haben, sollen ein Recht auf ein Überprüfungsverfahren haben.