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Verfahren nach Lawinenabgang eingestellt

Das Verfahren gegen einen Retter nach einem tödlichen Lawinenabgang in St. Anton ist eingestellt worden. Bei dem Unglück war ein 16-jähriger Skifahrer von einer Lawine getötet worden, die durch einen Helfer ausgelöst worden sein dürfte. Dieser habe richtig gehandelt, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Die australische Urlauberfamilie mit zwei Kindern im Alter von 14 und 16 Jahren fuhr am Ende des Skitages im Jänner in St. Anton am Arlberg bei hoher Lawinenwarnstufe vom Gampen über den freien Skiraum in Richtung Steissbachtal. Aufgrund der Schneehöhe war ein Weiterkommen nicht mehr möglich. Deshalb setzte sie einen Notruf ab.

Lawine löste sich kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte

Kurz vor Eintreffen der Rettungskräfte löste sich eine Schneebrettlawine in dem steilen Gelände. Die Mutter und ein Sohn wurden verschüttet. Während sich die Frau selbst befreien konnte, kam für den 16-Jährigen jede Hilfe zu spät. Er konnte von den Helfern mittels einer Sondierkette geortet und nach etwa 20 bis 30 Minuten aus der Lawine in einer Tiefe von etwa zwei Metern nur noch tot geborgen werden.

Nach dem Unglück beschuldigten die Eltern gegenüber der australischen Associated Press einen Ersthelfer, die Lawine ausgelöst zu haben. Dieser, so erklärte es die Familie, habe ihnen geraten, zu warten. Während er dann versuchte, zur Familie zu fahren, sei die Lawine ausgelöst worden, so die Eltern.

Staatsanwaltschaft: Retter hat sachgerecht gehandelt

Nun sind die Ermittlung in dem Fall abgeschlossen. Nach dem Ergebnis dieses Verfahrens war es mit hoher Wahrscheinlichkeit der Retter, der die Lawine ausgelöst hat, heißt es von Seiten der Staatsanwaltschaft. Dem Retter könne aber kein Vorwurf gemacht werden. Er habe sich nach Ausführungen des alpintechnischen Sachverständigen in allen Punkten sach- und fachgerecht verhalten. Auch die anderen Retter hätten richtig gehandelt.

Die vierköpfige Familie befand sich in unwegsamem Gelände in einem engen, von sehr steilen Hängen umgrenzten Tal. Witterungsbedingt sei eine Suche mit dem Hubschrauber nicht möglich gewesen, ebenso wenig sei es möglich gewesen, den Standort der Familie vom gesicherten Skiraum aus einzusehen. Es sei daher notwendig gewesen, zu versuchen von einer Geländekante aus in das Tal einzusehen um die Gruppe orten zu können. Obwohl sich der Retter noch im flachen Gelände befand, wurde durch seine Zusatzbelastung die Lawine ausgelöst, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Verfahren wurde nun eingestellt.