Sieben Tiroler Bezirkshauptmannschaften haben per Verordnung das Verbot erlassen. In den Bezirken Reutte, Landeck, Imst, Innsbruck, Schwaz, Kufstein und Kitzbühel darf ab sofort im Wald und in Gefährdungsbereichen kein Feuer entzündet werden. Auch das Rauchen dort ist behördlich untersagt. Im Bezirk Kitzbühel ist das Verbot auf Waldgebiete und Hänge in Südlage beschränkt.
Gefährdete Bereiche sind Hänge, Wälder und Wiesen mit trockenen Böden und in welchen der Wind das Übergreifen eines Feuers begünstigt bzw. durch Funkenflug ein Brand entstehen kann.
Vom Verbot ausgenommen sind das Verbrennen von Rinde und Ästen zur Borkenkäferbekämpfung durch die Waldeigentümer. Diese müssen aber die zuständige Gemeinde, die Feuerwehr und auch die Landeswarnzentrale informieren.
Auch der Landesforstdienst ersucht Waldeigentümer, Bevölkerung und Gäste, keine Feuer im Wald zu entzünden. Wer einen Waldbrand entdeckt soll umgehend die Feuerwehr – Notrufnummer 122 – alarmieren.