Johannes Dürr
APA/EXPA/ Erich Spiess
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Gericht

ÖSV gewinnt Prozess gegen Langläufer Dürr

Der Österreichische Skiverband (ÖSV) hat im Zivilprozess wegen Unterlassung und Widerruf gegen den ehemaligen Langläufer Johannes Dürr nicht rechtskräftig recht bekommen. Dürr hatte dem Skiverband vorgeworfen, Doping stillschweigend zu dulden.

Dürr wurde vom Landesgericht Innsbruck zur Unterlassung und zum Widerruf seiner Behauptung verpflichtet, teilte der ÖSV am Donnerstag in einer Aussendung mit. Zudem muss Dürr als Folge des Urteils die Verfahrenskosten tragen. Der ehemalige Langläufer muss nun binnen 14 Tagen seine Äußerungen auf seiner Facebook-Seite „Der Weg zurück“ widerrufen.

Johannes Dürr und sein Anwalt Max Rammerstorfer
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Johannes Dürr (r.) und sein Anwalt Max Rammerstorfer

Doping als „Werk krimineller Agitatoren“

Das Gericht betonte in der Urteilsbegründung, dass sich der ÖSV der „Einhaltung einer ‚Null Toleranz‘-Politik gegenüber Doping verschrieben habe“, so der Skiverband. „Dass es schwarzen Schafen gelingt, vom ÖSV unbemerkt zu dopen, ist nicht dem Leistungssport gezollt, sondern das Werk krimineller Agitatoren, vor dem auch der Kläger trotz der gesetzten Präventiv- und Kontrollmaßnahmen nicht gefeit ist“, heißt es in dem Urteil.

Dürrs Anwalt Max Rammerstorfer wollte sich zunächst nicht zu dem Urteil äußern. ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel wertete es als wichtigen Erfolg und als Beweis dafür, „dass die ‚Null Toleranz‘-Politik des ÖSV nicht nur ein Lippenbekenntnis ist, wie uns von manchen Medien des Öfteren unterstellt wird, sondern gelebte Praxis“. Zudem bekrittelte Schröcksnadel, dass Journalisten Dürr „erstaunlich viel Raum und Sendezeit zur Verfügung gestellt“ hätten.

Peter Schröcksnadel
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ÖSV-Präsident Peter Schröcksnadel

Über Duldung des Dopings bei „FuckUp“-Night gesprochen

Dürr war im vergangenen Sommer bei einer „Fuckup Night“ in Wattens in Tirol, bei der Betroffene ihr berufliches Scheitern, Fehler und den Weg zurück schildern, damit andere davon lernen können, aufgetreten. Dürr hatte dabei, befragt zur Rolle des ÖSV hinsichtlich Dopings, zwar von keiner aktiven Unterstützung, aber von einer Art stillschweigender Duldung berichtet. Der Skiverband verschließe die Augen vor Doping und nehme es hin, solange sich der Dopende nicht erwischen lasse, hatte der ehemalige Langläufer damals gesagt.

Der ÖSV hatte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen Dürr erwirkt sowie auf Unterlassung und Widerruf geklagt. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Dürr hat nun vier Wochen Zeit, um gegen das Urteil zu berufen.