Die Asylwerber mit negativen Bescheiden protestieren über ihre Ansicht nach „untragbare Zustände“ in der Einrichtung. Die Lage in der Betreuungseinrichtung vor Ort sei ruhig, keine der Personen befinde sich in einem angespannten Gesundheitszustand, hieß es aus dem Ministerium. Es erfolge täglich eine ärztliche Untersuchung der Hungerstreikenden vor Ort, wurde betont.
Seit 4. Juni im Hungerstreik
„Das seitens des Ministeriums beauftragte Betreuungsunternehmen ORS Service GmbH agiert im gegenständlichen Fall nach den im Leitfaden zur weiteren Vorgehensweise bei Hungerstreiks vorgegebenen Standards, welche insbesondere die Einleitung einer Meldekette – auch unter Einbindung von Ärzten – vorsieht“, erklärten die Verantwortlichen im Innenministerium. Ein Hungerstreik nehme jedenfalls „in keinem Fall Einfluss auf die Entscheidung im Asylverfahren“. Der Hungerstreik hatte am 4. Juni begonnen. Ursprünglich sollen sich 15 Asylweber daran beteiligt haben – mehr dazu in Asylwerber in Hungerstreik getreten.
Asylwerber sehen sich im Unrecht
Die Asylwerber wollen offenbar eine neuerliche Prüfung ihres Asylantrages erwirken, da dieser „zu Unrecht abgelehnt“ worden sei. Auch wollen sie in andere Unterkünfte verlegt werden. Unter anderem hatte sich auch die Tiroler Soziallandesrätin Gabriele Fischer (Grüne) für eine Schließung der Unterkunft ausgesprochen. Die Einrichtung am Bürglkopf sei „abgelegen, isoliert und besonders für Kinder absolut ungeeignet“. Auch die „Plattform Bleiberecht Innsbruck“ schloss sich dieser Forderung an.

Am Samstag findet zudem eine Kundgebung von Unterstützern des Protests mit den restlichen Bewohnern des Rückkehrzentrums am Bürglkopf im Ortszentrum von Fieberbrunn statt. Zudem wurde ein sogenanntes „Hungerstreikzelt“ vor dem Landesmuseum in Innsbruck aufgestellt.
Seit 2017 ein Rückkehrzentrum
Im Jahr 2017 war das Haus am Bürglkopf von einem Flüchtlingsheim in ein Rückkehrzentrum umfunktioniert worden. Bereits in den 1990er-Jahren hatte es als Heim für die damaligen Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien gedient. In einer Rückkehrberatung sollen die Menschen von ihrer freiwilligen Abreise überzeugt werden, auch eine zwangsweise Abschiebung ist möglich.