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Chronik

Rache-Pornos: Acht Fälle in Südtirol

Acht Fälle von Rachepornographie im Internet sind im Vorjahr in Südtirol angezeigt worden. Die Dunkelziffer dürfte aber weit höher liegen. Für die Betroffenen hat die Verbreitung von freizügigen Aufnahmen durch Dritte im Netz meist schwerwiegende Folgen. Die Opfer gehören meist der älteren Generation an.

„Vertraue mir, es ist nur für mich“, diese Worte können viel anrichten. Sogenannte „Rache-Pornos“ sind weltweit zum hässlichen Trend geworden. Die Verbreitung von freizügigen Aufnahmen durch Dritte im Netz können das Leben der Opfer zerstören.

Folgen können der Verlust des Arbeitsplatzes bis hin zu Depression oder sogar Suizidgefahr sein. In Südtirol haben sich im vergangenen Jahr acht Opfer bei der zuständigen Postpolizei gemeldet. Obwohl das Phänomen zunimmt, gibt es noch kaum Statistiken und Untersuchungen.

Bozner Forschungsprojekt soll Problem beleuchten

Um den Trend zu stoppen, haben die Behörden gemeinsam mit der Universität Bozen ein Forschungsprojekt ausgearbeitet. Es ist das erste zum Thema Rachepornos italienweit. Die international fundierte Studie soll eine Grundlage für einen besseren Umgang, auch in der juristischen Handhabe, mit der sogenannten Rachepornographie bilden.

Insgesamt werden sich elf Forschergruppen mit dem Thema auseinandersetzen und es aus unterschiedlichen Blickwinkeln beleuchten. Dafür sollen auch Interviews mit Opfern geführt werden.

„Wir wollen herausfinden, ob es neue Regelungen braucht. Wir werden prüfen, ob es möglich ist, bei solchen Delikten auf bestehende Strafrechtsbestimmungen zurückzugreifen – wie jene zu Sexualdelikten, Kinderpornograpfie oder Verletzungen der Privatsphäre“, sagt Kolis Summerer, Professorin für Strafrecht der Freien Universität Bozen.

Zudem wollen die Forscher den aktuellen Gesetzesentwurf in Italien zu Rachepornos prüfen und mit anderen Ländern vergleichen. Derzeit können Täter zu einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren verurteilt werden, eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen. Im römischen Parlament wird derzeit über ein neues Gesetz diskutiert. Es sieht Geldstrafen bis zu 15.000 Euro vor und bis zu sechs Jahre Gefängnis.

Sensibilisierung und Prävention

Nicht zwingend handelt es sich bei der Weitergabe von freizügigen Aufnahmen immer um einen Akt der Rache und Erpressung von Ex-Partnern. „Es gibt unerschiedliche Motivationen. Bei Jugendlichen kann es aus Spaß passieren oder eine reine Oberflächlichkeit sein, bei der die Folgen unterschätzt werden“, meint Kolis Summerer. Prävention an den Schulen sei daher ein weiteres großes Ziel des Projektes.