Die Wahlkarte kann am Freitag noch bis 14.00 Uhr mündlich in der jeweiligen Gemeinde beantragt werden. Die Beantragung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Die schriftliche Antragsfrist ist bereits am Mittwoch abgelaufen. Eine telefonische Beantragung ist hingegen nicht möglich.
Auch Abgabe im Wahllokal möglich
Ebenfalls bis Freitag müssen die Wahlkarten per Post an die Gemeinde übermittelt oder bis 14.00 Uhr im Gemeindeamt abgegeben werden. Die Wahlkarten können auch am Wahlsonntag im Wahllokal – entweder von einer beauftragten Person oder von einem selbst – abgegeben werden. Insgesamt 625 Wahllokale sind in den 273 Tiroler Gemeinden am Sonntag geöffnet. Zur Stimmabgabe müssen Wahlberechtigte in jenes Wahllokal gehen, in dem sie auch im WählerInnenverzeichnis gelistet sind.