Weitere Anklagen nach BP-Stichwahl

Nach den Unregelmäßigkeiten bei der später aufgehobenen Bundespräsidentenstichwahl im Mai 2016 gibt es erstmals Anklagen wegen Amtsmissbrauchs gegen Mitglieder von Tiroler Bezirkswahlbehörden.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat den Vorsitzenden der damaligen Wahlbehörde von Innsbruck-Land und seinen Stellvertreter wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs angeklagt, berichtete die „Tiroler Tageszeitung“ in ihrer Freitagsausgabe.

Vorwurf: Kuverts zu früh geöffnet

Ihnen wird vorgeworfen, in Abwesenheit der Wahlbeisitzer bereits am Wahlsonntag und nicht wie gesetzlich vorgesehen, erst am darauffolgenden Montag, die verschlossenen Briefwahlkarten in der Bezirkswahlbehörde geöffnet und die Wahlkuverts entnommen zu haben. Die Ermittlungen gegen die Wahlbeisitzer seien hingegen eingestellt worden.

Zuletzt hatte es in Tirol in Sachen Bundespräsidentenwahl zwei Freisprüche gegeben. Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann wurde vom Vorwurf der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt freigesprochen. Dasselbe Urteil erging für den stellvertretenden Wahlleiter der Bezirkswahlbehörde Landeck - mehr dazu in BP-Wahl: Freispruch für BH Michael Berger und Freispruch für Mitglied der Wahlbehörde.

Platter stellt sich grundsätzlich hinter Beamte

Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) stellte sich am Freitag grundsätzlich hinter die Beamten. „Das ist eine Anklage und keine Verurteilung“ stellte er fest. Man müsse jetzt schauen, wie dieses Verfahren ausgehe. „Ich stelle mich prinzipiell immer hinter die Beamtenschaft, die ja nicht willkürlich etwas Falsches tut, sondern nach bestem Wissen und Gewissen ihre Arbeit leistet“, so Platter.