Dopingrazzia: Geldstrafe für Videoweitergabe

Wegen der Weitergabe eines Videos ist am Mittwoch ein Polizist nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Video zeigte den Langläufer Max Hauke beim Eigenblutdoping.

Bei der großangelegten Dopingrazzia während der nordischen Ski-WM in Seefeld am 27. Februar wurden mehrere Personen festgenommen - darunter auch die beiden ÖSV-Langläufer Hauke und Dominik Baldauf. Bei dieser Razzia war der Polizist dabei. Das Video, das Langläufer Hauke Eigenblutdoping zeigte, wurde wenig später veröffentlicht.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck warf dem Polizisten aus Ostösterreich vor, das Video an eine private WhatsApp-Gruppe versendet zu haben, aus der es dann weiter veröffentlicht worden sei - mehr dazu in Doping: Polizist wegen Videos angeklagt.

Prozess wegen Weitergabe eines Videos

Zeitungsfoto.at

Das Medieninteresse bei dem Prozess war groß

Der Polizist wurde am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses zu einer teilbedingten Geldstrafe in der Höhe von 4.760 Euro verurteilt. Zudem muss er 500 Euro Teilschmerzensgeld an Langläufer Hauke leisten.

Gehaltseinbußen nach Versetzung

Für den Polizeibeamten ist der Fall noch nicht ausgestanden. Auf ihn wartet ein Disziplinarverfahren. Gehaltseinbußen muss er nach seiner Versetzung vom Bundeskriminalamt zum Streifendienst ohnehin schon hinnehmen.