Willi fordert Reform der Grundsteuer

Innsbrucks Bürgermeister Georg Willi (Grüne) fordert eine Reform der Grundsteuer. In der Landeshauptstadt gebe es viele Baulandgrundstücke, für die nur die billige Grundsteuer A bezahlt werde.

Die Diskussion um die Reform der Grundsteuer gibt es in Österreich seit Jahrzehnten. Der Innsbrucker Bürgermeister Georg Willi will die Debatte wieder anheizen. In Innsbruck gebe es viele Baulandgrundstücke, bei denen nicht die vorgesehene Grundsteuer B bezahlt werde, sondern nur die ganz billige Grundsteuer A, so Willi. Viele Baulandflächen würden bei der Besteuerung noch immer als landwirtschaftliche Flächen geführt, „daher zahlen die Eigentümer praktisch nichts“.

Blick über Innsbruck zur Nordkette

ORF

Bauland ist in Innsbruck ein teures Gut

Grundsteuer A und B

Die Grundsteuer ist eine Abgabe auf Grund- und Immobilienvermögen. Es gibt die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die wesentlich höhere Grundsteuer B gibt es für alle andere Grundvermögen wie Baugrundstücke, Einfamilienhäuser, Wohnhausanlagen und industriell genutzte Gründe.

Ebenso soll die Grundsteuer auch den Vermögenswertzuwachs erfassen. Genau das sei aber vielfach nicht der Fall. In Östrreich gehe die Schere zwischen dem Verkehrswert von Grund und Boden und der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung immer weiter auf.

Bauern, die in Innsbruck gewidmetes Bauland haben, zahlen nach wie vor die billige Steuer A. Das sei ungerecht, weil durch die Umwidmung in Bauland eine gewaltige Wertsteigerung stattfinde. Freiland koste im Raum Innsbruck etwa 40 Euro pro Quadratmeter, Bauland koste 1.800 Euro aufwärts, sagt Willi. Dieser gewaltige Wertunterschied müsse sich in der Besteuerung niederschlagen. So werde Bauland fast zum Nulltarif gehortet, kritisiert der Bürgermeister.

Willi fordert Anknüpfung an Flächenwidmung

Die Grundsteuer sollte an die Flächenwidmung geknüpft sein. Grundsteuer A auf Freiland, B auf Bauland fordert Willi. Neben mehr Einnahmen in die Stadtkassa hofft Willi so auch auf mehr Baulandmobilisierung. Ebenso müsse die Grundsteuer B angepasst werden. Die Basis für die Berechnung beruht noch auf Daten aus den 1980er Jahren. Die Grundsteuer kommt den Gemeinden zugute, ist sie ist allerdings eine Bundessteuer, somit obliegt eine Änderung der Bundesregierung.

Ertrag aus Grundsteuer A ist minimal

Innsbruck nahm im Jahr 2018 an Grundsteuer A 12.007 Euro ein, bei der Grundsteuer B beliefen sich die Einnahmen hingegen auf 11.952.940 Euro. Das heißt, die Einnahmen aus der Grundsteuer A erreichen etwa 0,1 Prozent der Einnahmen aus der Grundsteuer B. Die Nordkette ausgeklammert wird in Innsbruck auf 58 Prozent der Grundstücksfläche die Grundsteuer B erhoben, auf 42 Prozent hingegen die Grundsteuer A. Bezieht man die Nordkette mit ein, gilt für 75 Prozent der Grundstücksflächen Grundsteuer A und für 25 Prozent der Flächen Grundsteuer B.

Tirolerin entwickelte Modell für Grundsteuerreform

Eine Tiroler Steuerexpertin hat übrigens vor wenigen Monaten ein Modell für eine Grundsteuer vorgestellt, bei dem die Gemeinden mehr zu sagen haben und das mit weniger Bürokratie verbunden ist. Grundlage wäre, wie auch von Willi gefordert, statt der Einheitswerte der Flächenwidmungsplan - mehr dazu in Grundsteuer: Mehr Möglichkeiten für Gemeinden.