Durnwalder soll 386.000 Euro zahlen

Südtirols Alt-Landeshauptmann Luis Durnwalder (SVP) ist vom Rechnungshof in Rom zu einer Zahlung von knapp 386.000 Euro verurteilt worden. Durnwalder ist nicht gewillt, die Strafforderung zu begleichen.

Das Urteil der Richter in Rom geht auf eine Entscheidung des Rechnungshofes in Bozen zurück. Luis Durnwalder wurde im Mai 2015 in erster Instanz zu der Geldstrafe verurteilt. Dem Alt-Landeshauptmann wurde vorgeworfen Gelder eines Sonderfonds nicht rechtmäßig eingesetzt und dokumentiert zu haben. Der Beschuldigte selbst wies die Vorwürfe stets zurück.

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Durnwalder findet die Entscheidung des Rechnungshofes ungerecht

Urteil „höchst ungerecht“

Luis Durnwalder hat das Urteil aus Rom zur Kenntnis genommen. Obwohl er mit dem Ausgang schon gerechnet habe, sei er aber erneut von den Richtern enttäuscht. „Ich finde das Urteil höchst ungerecht“, beklagt sich Durnwalder. „Es gibt diesen Repräsentationsfonds auch in Tirol und im Trentino, selbst für alle Landesräte. Dass man jetzt hergeht und mich dafür bestraft ist nicht ok“, gab sich der Ex-Landeschef überzeugt.

Die vermeintliche Ungerechtigkeit nimmt Durnwalder zum Anlass, das Urteil des Rechnungshofes in Rom anzufechten. „Wir werden vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen“, bestätigt der Alt-Landeshauptmann dem ORF. „Das Gericht soll alle gleich behandeln und nicht auf einmal hergehen und sagen, diese Ausgaben waren nicht in Ordnung. Du musst jetzt alles zurückzahlen“, ärgert sich Luis Durnwalder.

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Im ORF-Interview bestätigt Durnwalder eine Anfechtung vor dem EuGH

Geld für den guten Zweck

Grund für die Verurteilungen sind Gelder, die Luis Durnwalder in seiner Zeit als Südtiroler Landeshauptmann nicht gesetzeskonform eingesetzt haben soll. So solle er unter anderem Trinkgeld und Spenden für Vereine sowie Organisationen aus dem Sonderfonds bezahlt haben. Bei dem Geld handelt es sich um Steuergeld.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Ex-Landeschef somit vor, öffentliche Gelder für private Zwecke veruntreut und Ausgaben getätigt zu haben, die mit seinem Amt nichts zu tun gehabt hätten. Zudem sollen etliche Ausgabeposten nichts rechtskonform belegt gewesen sein. Die regionale Staatsanwaltschaft hatte bei der Verurteilung sogar auf Vorsatz plädiert und eine Geldstrafe von über 1,2 Millionen Euro gefordert. Diese Berufung wies der Rechnungshof in Rom jedoch ab.