Kein Vergleich zwischen Kuhn und Sängerin

Eine Zivilverhandlung am Innsbrucker Landesgericht nach einer Klage von Gustav Kuhn hat am Freitag ohne Vergleich geendet. Kuhn hatte die Künstlerin Julia Oesch auf Unterlassung und Widerruf von ihr getätigter Aussagen geklagt.

In der Verhandlung ging es um Verwürfe der deutschen Sängerin, denen zufolge Kuhn die Vergabe bestimmter Rollen an sie bei den Festspielen Erl von sexuellen Gegenleistungen abhängig gemacht haben soll und sie aufgrund ihrer Weigerung mit dem Entzug einer ihr bereits zugesicherten Partie bestraft worden sei. Oesch hatte diese Vorwürfe in Interviews mit dem Ö1-Kulturjournal und in der ZIB2 gegen Kuhn öffentlich gemacht.

Michael Krüger

ORF/Hermann Hammer

Oeschs Anwalt Markus Orgler

Nur Anwälte gekommen

Zu der Verhandlung am Freitag waren weder der Kläger noch die Beklagte erschienen. Kuhns Anwalt Michael Krüger entschuldigte das Fernbleiben Kuhns mit gesundheitlichen Gründen. Vom Anwalt der Gegenseite, Markus Orgler, hieß es, Oesch sei bei einem unaufschiebbaren Vorstellungsgespräch.

Einen Vergleich schlug Orgler aus. Seine Mandantin habe ihres Erachtens die Wahrheit gesagt: „Was soll da ein Vergleich bewirken?“ Von Kuhns Anwalt Krüger hieß es, man bestehe auf Unterlassung und Widerruf. Was eine Veröffentlichung in österreichweiten Zeitungen betreffe, würde sich Kuhn wegen der hohen Kosten aber kulant zeigen, „weil davon auszugehen ist, dass das Ergebnis des Verfahrens ohnedies ausreichend medial kommuniziert wird“.

Michael Krüger

ORF/Hermann Hammer

Kuhns Anwalt Michael Krüger

Kuhn besteht auf Unterlassung

Kuhn lasse sich aber nicht sagen, „dass nicht künstlerische Aspekte für die Rollenvergabe maßgeblich waren“, so sein Anwalt Krüger. Der Anwalt der Sängerin, Orgler, sagt hingegen, dass Problem sei, „ob der Frau Oesch oder anderen Personen Rollen entzogen oder nicht mehr gegeben wurden, weil sie sich den Wünschen des Herrn Professor Kuhn nicht gefügt haben“.

Bis zu einer Entscheidung könnten noch mehrere Monate vergehen. In weiteren Sitzungen sollen Kuhn und Oesch separat aussagen, dann sollen die Zeugen einvernommen werden. Die Mezzosopranistin Oesch war eine jener fünf Künstlerinnen, die Kuhn in einem offenen Brief sexuelle Übergriffe bzw. Missbrauch vorgeworfen hatten. Die Frauen sprachen von „anhaltendem Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen“ während ihrer früheren Engagements.

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