Kurz kündigt gesetzliche Nachschärfungen an

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hat nach dem zivilrechtlichen Schadensersatz-Urteil nach einer tödlichen Kuh-Attacke in Tirol gesetzliche Nachschärfungen angekündigt. Auch die Grünen fordern Änderungen.

„Der tragische Zwischenfall soll nicht dazu führen, dass das grundsätzlich gute Miteinander zwischen Touristen und der Landwirtschaft auf Almen gefährdet ist“, erklärte Kurz am Mittwoch im Pressefoyer nach dem Ministerrat.

Minister mit Nachschärfungen beauftragt

Das erstinstanzliche Urteil nach dem tödlichen Zwischenfall wollte der Kanzler nicht kommentieren. Man sei aber dafür verantwortlich, klare gesetzliche Regelungen zu schaffen. Die zuständigen Minister Josef Moser (Justiz) und Elisabeth Köstinger (Agrar, beide ÖVP) seien nun beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten. Demnach soll es gesetzliche Nachschärfungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch und eventuell in Landesgesetzen geben, um das gute Miteinander auf den Almen weiterhin sicherzustellen. „Das ist im Interesse aller in einem Tourismusland“, stellte Kurz fest.

Tiroler Grüne nehmen Köstinger in die Pflicht

Die Ministerin solle die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Almwirtschaft konkretisieren, verlangte Georg Kaltschmid von den Grünen. Verbote lehnt die Öko-Partei ab.

Es brauche gesetzliche Klarheit, welche Verwahrungspflichten Landwirte haben, so der Grüne Landwirtschaftssprecher: „Die Verhältnismäßigkeit und das Augenmaß sind hier ganz entscheidend.“ Zäune im alpinen Raum sollten jedenfalls nicht darunter fallen. Die Bauernschaft brauche Rechtssicherheit, betonte Kaltschmid.

runder Tisch

Apa/Johann Groder

Runder Tisch in der Landwirtschaftskammer

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