Kuhattacke: Urteil wie Bombe eingeschlagen

Das am Donnerstag bekannt gewordene Urteil im Zivilprozess nach der tödlichen Kuhattacke im Jahr 2014 habe bei den Bauern wie eine Bombe eingeschlagen. Das sagte Landwirtschaftskammerpräsident (LK) Josef Hechenberger.

Nach der tödlichen Kuhattacke am 28. Juli 2014 im Pinnistal (Bezirk Innsbruck-Land) muss der Kuhhalter hohe Zahlungen an die Hinterbliebenen bezahlen. Das Urteil verpflichtet den Landwirt zu einer Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann sowie zu 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn - mehr dazu in Urteil nach tödlicher Kuhattacke.

Das Urteil verpflichtet den Landwirt zu einer Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann sowie zu 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn.

Die Landwirtschaftskammer (LK) ortete nach dem Schuldspruch für den Bauern eine massive Gefährdung für die Almwirtschaft. Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft in Tirol, erklärte Präsident Josef Hechenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck.

Enorme Verunsicherung bei Bauern

Er habe noch nie erlebt, dass so viele verunsicherte, ratlose und hilflose Menschen anrufen würden und wissen wollten, wie es mit der Almwirtschaft weitergehe, so Hechenberger.

Almen sperren oder Kühe im Stall lassen

Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger.

Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. „Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen“, sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an.

Kuhherde auf Alm

APA/Barbara Gindl

Abzäunen der Weiden oft nicht möglich

Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. „Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt“, erläuterte er. Auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.

LH Platter kann Urteil nicht nachvollziehen

Das Urteil gegen den Bauern erregte auch die Gemüter der heimischen Politik. Bei aller Tragik sei für ihn das Urteil nicht nachvollziehbar, meinte etwa LH Günther Platter (ÖVP) - mehr dazu in Urteil für Platter nicht nachvollziehbar. 

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