Urteil nach tödlicher Kuhattacke

Im Zivilprozess gegen einen Bauern im Pinnistal ist das schriftlich ergangene Urteil jetzt bekannt. Der Landwirt soll mehrere Hunderttausend Euro bezahlen. 2014 ist eine deutsche Urlauberin von den Kühen des Bauern zu Tode getrampelt worden.

Die 45-Jährige war am 28. Juli 2014 im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich auf sie zuliefen. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen klagten auf Schadenersatz - mehr dazu in Prozess nach tödlicher Kuhattacke zu Ende.

Prozess Kuhattacke Ende

ORF

Nach dem Prozess, der vor zwei Wochen zu Ende ging, wurde das Urteil nun den Parteien zugestellt

Presseaussendung des Landesgerichts Innsbruck mit Zusammenfassung der Urteilsbegründung:

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Die Urteilsbegründung lautete, dass der Almbauer das Gebiet, in dem seine Kühe grasten, einzäunen hätte können, so der Anwalt des Landwirts, Ewald Jenewein, gegenüber dem ORF Tirol: „Die Entscheidung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass der Viehalter den Weg abzäunen und so den Unfall hätte verhindern können.“ Das Gericht ist also entgegen einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass zumindest der Teilbereich, in dem die Attacke passiert ist, hätte abgetrennt werden können.

Eine Argumentation, der sich Anwalt Jenewein nicht anschließen möchte, denn: „Der Unfall hätte sich ohne Weiteres weiter talein- oder talauswärts ereignen können. Das hieße, dass in letzter Konsequenz ja sämtliche Wege, die von Fußgängern frequentiert werden, eingezäunt werden müssten. Das ist auch aus Sicht eines Sachverständigen nicht zumutbar.“

Einmalbeträge und Rente an Ehemann und Sohn

Das Urteil verpflichtet den Landwirt zu einer Zahlung von 132.832,63 Euro und einer monatlichen Rente von 1.215,50 Euro an den Ehemann sowie zu 47.500 Euro und einer monatlichen Rente von 352,50 Euro an den Sohn.

Urteil mit möglichen Folgen für ganz Tirol

Der betroffene Landwirt will gegen das Urteil berufen, das einen Präzedenzfall darstellen würde, würde es in den nächsten Instanzen schlagend werden, so Jenewein: "Das hätte eine Lawine von Folgen insbesondere für Viehhalter im alpinen Bereich. Die freie Weide würde es dann nicht mehr geben, weil man dann jede Fläche von stärker frequentierten Wegen abzäunen muss. Und dann kommt noch das große Problem mit der Frage: Ab wann ist ein Weg stärker frequentiert?

Eine Folge könnte dann auch noch sein, dass der Viehhalter ein Queren seiner Gründe nicht mehr erlaubt. Das freie Wegerecht nach dem Forstgesetz gilt nämlich nur für den Wald und nicht für freie Weideflächen." Das erstinstanzliche Urteil wird noch für viel Diskussionsstoff sorgen. Der betroffene Landwirt will das Urteil jedenfalls bis zum Höchstgericht bekämpfen.

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