Weniger Bürokratie für Photovoltaik
Bisher waren beispielsweise Photovoltaikanlagen mit einer Fläche von mehr als 20 Quadratmetern bewilligungspflichtig. Wurde eineinhalb Mal mehr Strom erzeugt als der Eigenbedarf, benötigte man sogar eine Widmung.
ORF
Diese Hürden werden in Zukunft fallen. Aus der bisherigen Bewilligungspflicht wird eine wesentlich einfachere Anzeigenpflicht bei der Gemeinde. Für Anlagen auf Dachflächen bis 250 Kilowattstunden Leistung ist künftig keine zusätzliche Widmung mehr notwendig.