Richtiges Verhalten bei Skiunfällen

Fast täglich passieren auf den Tiroler Pisten Unfälle mit zum Teil schwer verletzten Wintersportlern. Nicht selten landen solche Fälle später vor Gericht, vor allem dann, wenn - wie so oft - Fahrerflucht im Spiel ist.

Beinahe jeder vierte Unfall auf der Skipiste ist ein Unfall mit Fahrerflucht. Erst am Freitag wurde eine 14-Jährige im Kühtai verletzt, nachdem ein Unbekannter über ihr Snowboard gefahren war. Der Mann blieb nicht einmal stehen, was als Fahrerflucht gilt.

Einfach weiterfahren ist Fahrerflucht

„Bei einem Unfall auf der Piste gelten die gleichen Prinzipien wie bei einem Verkehrsunfall,“ sagt der Alpin- und Flugpolizist Franz Markart. Es muss auf jeden Fall angehalten werden, um einem Verletzten zu helfen. Auch wenn die Pistenrettung eintrifft und zum Beispiel die weitere Erste Hilfe übernimmt, darf man als Beteiligter nicht einfach weiterfahren. „Was auf der Piste immer wieder vergessen wird, man muss seine Daten bekannt geben, damit das Opfer später zu seinem Recht kommt,“ weiß Franz Markart aus Erfahrung. Auch wenn der Beteiligte stehen geblieben ist und Erste Hilfe geleistet hat, müssen Name und Adresse bekannt gegeben werden.

Wird eine Person wegen Fahrerflucht ausgeforscht, wird sie wegen des Deliktes des im Stichlassens eines Verletzten angezeigt. Über das Strafmaß entscheidet dann das Gericht.

Skiunfall in Ellmau, 15-Jähriger Deutscher

Zoom Tirol

Auch wenn Pistenrettung und Notarthubschrauber vor Ort eingetroffen sind, müssen die Unfallbeteigten und Zeugen ihre Daten bekannt geben

Auch Zeugen sollen Daten bekannt geben

Auch wer selbst nicht in den Unfall verwickelt ist, sondern ihn möglicherweise nur beobachtet hat, sollte Hilfe anbieten und seine Daten bei der Pistenrettung bekannt geben, betont Alpinpolizist Franz Markart. Die Pistenrettung, die in einem Skigebiet ja immer vor Ort ist, kann die Daten dann der Polizei für die Ermittlungen zum Unfall weitergeben.

Die Verschuldensfrage werden später das Gericht und die Staatsanwaltschaft klären. Auch dafür werden die Daten der Unfallbeteiligten und der Zeugen benötigt.

Die Unfallstelle richtig absichern

Wichtig sei bei einem Pistenunfall außerdem, die Unfallstelle sachgemäß abzusichern, sagt Alpinpolizist Franz Markart. Oberhalb der Unfallstelle werden Skier oder Stecken gekreuzt. An einer unübersichtlichen Stelle, also wenn der Unfall sich zum Beispiel unterhalb einer Geländekuppe ereignet hat, wird schon oberhalb der Kuppe abgesperrt. So kann kein unbeteiligter weiterer Skifahrer in die Unfallstelle geraten.