Nach Banküberfall droht Täter Einweisung

Nach dem Banküberfall Mitte August in der Technikerstraße in Innsbruck hat die Staatsanwaltschaft jetzt gegen den Tatverdächtigen einen Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.

Drei Angestellte hatte der 42-Jährige laut Staatsanwaltschaft mit einem Messer bedroht und mit einem Abschleppseil gefesselt sowie zwei weitere Personen in einem Raum eingesperrt. Statt Geld soll der Mann die Verständigung der Polizei verlangt haben, um sich erschießen zu lassen - mehr dazu in Mann wollte sich von Polizei erschießen lassen. Den eintreffenden Beamten gelang es aber, den Mann zur Aufgabe zu überreden - mehr dazu in Geiselnahme in Sparkasse - Täter festgenommen.

Sparkassenfiliale in Innsbruck

Zeitungsfoto.at

Einsatz nach dem Überfall

Laut Gutachten nicht zurechnungsfähig

Nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens war der Mann zum Tatzeitpunkt auf Grund einer geistigen Störung nicht zurechnungsfähig. Das ergab laut Staatsanwaltschaft vor allem ein psychiatrisches Gutachten. Deshalb kann der 42-Jährige nicht wegen des Verbrechens der erpresserischen Entführung bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft beantragte aber die Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Es sei zu befürchten, dass der Mann sonst noch weitere solche Taten begehen könnte. Über den Antrag muss ein Schöffengericht entscheiden, ein Termin für die Verhandlung wurde noch nicht anberaumt.