Behinderung: VfGH kippt Richtlinie des Landes

Der Verfassungsgerichtshof hat eine bis Mitte des Jahres geltende Landesrichtlinie gekippt, mit der die Kostenbeteiligung bei der Behindertenhilfe geregelt wurde. Es ging um die Frage, wie viel Betroffene für die Betreuung selbst dazu zahlen müssen.

Anlass war ein Innsbrucker Fall, in dem die öffentliche Hand auf das Vermögen eines Behinderten zugreifen wollte, in dem konkreten Fall ging es um 60.000 Euro, die ein Innsbrucker mit Beeinträchtigung laut Landesverwaltungsgericht als Beitrag für seine Rund-um-die-Uhr-Betreuung aus seinem Vermögen zahlen sollte. Der Betroffene bekämpfte diese Entscheidung mit Hilfe seines Bruders, des Anwalts Georg Ganner.

Nicht korrekt verlautbart

Der Verfassungsgerichtshof hob jetzt die Richtlinie des Landes, auf der diese Geldforderung beruhte, als rechtswidrig auf mit der Begründung, sie sei nicht korrekt als Verordnung verlautbart worden.

Der Rechtsanwalt sieht in der Entscheidung einen Präzedenzfall: Sein Bruder sei nicht der einzige gewesen, von dem aufgrund der jetzt aufgehobenen Richtlinie ein Kostenbeitrag zur Behindertenhilfe verlangt wurde, und dabei auf das Vermögen zugegriffen werden sollte.