Plakatstreit: Strache und Hofer gewinnen erneut

Im Gerichtsstreit zwischen einem Lokalbesitzer und Heinz-Christian Strache hat es ein weiteres Urteil gegeben. Der Lokalbesitzer muss 1.500 Euro wegen Beleidigung zahlen. Ein Zivilverfahren wurde schon vor Monaten abgeschlossen.

Der Lokalbesitzer ist nach einer Privatanklage wegen Beleidigung durch Unterlassung von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide FPÖ) zu einer Geldstrafe in der Höhe von 1.500 Euro verurteilt worden, bestätigte deren Anwalt und Tiroler FPÖ-Chef Markus Abwerzger einen Bericht der „Kronen-Zeitung“ (Dienstagsausgabe). Stein des Anstoßes war ein Plakat.

Zivilgericht verhängte Zahlung von Schadenersatz

Der Wirt war in der selben Causa bereits im August auf dem Zivilrechtsweg ebenfalls nach einer Klage von Strache und Hofer zu Unterlassung und einer Schadenersatzzahlung von je 2.000 Euro an die beiden Politiker verurteilt worden. Der Tiroler wurde geklagt, weil er im Eingangsbereich des Lokals ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift „Wir müssen draußen bleiben“ affichiert hatte. Auf dem Bild waren die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker mit Burschenschafter-Couleur zu sehen.

Außerdem klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigte.

Chef hätte Plakat abnehmen lassen müssen

Da das Plakat von einem Mitarbeiter der Bar in Sölden aufgehängt worden war, wurde der Lokalbesitzer auf Beleidigung durch Unterlassung geklagt, weil er das Plakat nicht sofort wieder abgenommen hatte, sagte Abwerzger im Gespräch mit der APA, der in Vertretung von Michael Rami, Anwalt von Strache und Hofer, den Prozess am Bezirksgericht Silz verhandelte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Durch die Abbildung des Hakenkreuzes seien die beiden Politiker als Nationalsozialisten betitelt worden, wodurch wiederum der Straftatbestand der Beleidigung erfüllt sei, hatte der Richter laut Abwerzger das Urteil begründet. Die Verhandlung hatte bereits Mitte November stattgefunden. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Der Wirt legte Berufung ein.