Festpiele contra Wilhelm: Vergleich möglich

Die Tiroler Festspiele Erl und der Blogger Markus Wilhelm haben sich am Montag am Landesgericht Innsbruck auf einen bedingten Vergleich geeinigt. Als Schuldeingeständnis wollte Wilhelm diesen Vergleich nicht verstanden wissen.

Laut Vergleich verpflichtet sich Wilhelm, die Behauptungen, dass bei den Festspielen unter anderem der Verdacht auf Lohnwucher und Sozialdumping vorliege, vom Netz zu nehmen. Der Vergleich kann von beiden Seiten innerhalb der nächsten 14 Tage widerrufen werden.

Zustimmung der Festpiele steht noch aus

Die Festspiele hatten den Blogger auf Unterlassung und Widerruf geklagt, nachdem dieser auf seiner Homepage dietiwag.org unter anderem Vorwürfe des Lohn- und Sozialdumpings, Lohnwuchers und Scheinselbstständigkeit veröffentlicht hatte. Zudem verpflichtet sich Wilhelm laut Vergleich bezüglich der entstandenen Kosten einen „Ausgleichsbetrag“ in der Höhe von 2.000 Euro zu bezahlen. Der Vergleich wurde vorläufig nur bedingt geschlossen, da die Rechtsanwältin der Festspiele, Margot Rest, noch die Zustimmung ihrer Mandantin einholen wollte.

Wilhelms Anwalt, Markus Orgler, betonte vor Gericht, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis sei. „Wir geben nicht nach, sondern sagen nur, die Lawine hat uns überholt, der Zug ist bereits abgefahren und es steht jetzt nicht mehr dafür“, meinte Orgler. „Eine Unterlassung kann ich machen, aber keinen Widerruf. Ich werde mir nicht nachsagen lassen, dass ich Zugeständnisse akzeptiert hätte“, so der Rechtsanwalt.

Richter versuchte zu vermitteln

Zu Verhandlungsbeginn schien ein Vergleich noch in weiter Ferne. Vor allem bezüglich der Bezahlung der entstandenen Kosten waren sich die Streitparteien uneins. Rest forderte einen „nicht unerheblichen Kostenbeitrag“ seitens des Bloggers. Der Richter versuchte zu vermitteln und meinte: „Wenn in der Presse endlich Ruhe einkehrt, ist das für die Festspiele doch viel mehr wert als ein Paar Euro.“ Man einigte sich schließlich auf den erwähnten Ausgleichsbetrag.

Erstinstanzliches Urteil gegen Wilhelm

In einem weiteren Zivilprozess in der Causa hat das Landesgericht nun ein erstinstanzliches Urteil gefällt und dem Kläger, in diesem Fall Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner, recht gegeben. Wilhelm hatte im Mai das Leserforum nach einer Klage von Haselsteiner auf Unterlassung aufgrund zweier Hass-Postings geschlossen. Kommentiert hatte Wilhelm dies unter anderem mit dem Wortspiel „Herr Haselsteiner mag kein liberales Forum“ (Haselsteiner saß für die gleichnamige Partei im Nationalrat, Anm.). Dadurch sei laut Haselsteiners Anwalt, dem ehemaligem Justizminister Michael Krüger (FPÖ), fälschlicherweise der Eindruck entstanden, dass der Festspielpräsident die Schließung des Forums erwirkt habe.

Das Gericht folgte dieser Ansicht und gab dem Kläger Recht. Wilhelm will gegen dieses Urteil nun berufen, wie er selbst auf seiner Homepage veröffentlichte. Denn er habe nirgendwo behauptet, dass Haselsteiner die Schließung des Forums erzwungen habe - mehr dazu in Zivilprozess Haselsteiner gegen Wilhelm

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