Nachspiel für Kitzbüheler Bergbahnen

Der frühe Start in die Skisaison hat für die Bergbahnen Kitzbühel ein Nachspiel. Wie die „Salzburger Nachrichten“ in ihrer Online-Ausgabe berichten, fehlte die naturschutzrechtliche Bewilligung für das verwendete Schneedepot.

Das Skigebiet hatte für Aufsehen gesorgt, weil es auf der Resterhöhe bereits am 13. Oktober und bei Temperaturen von mehr als 20 Grad zwei Pisten in Betrieb nahm. Die Resterhöhe befindet sich zwar auf Salzburger Boden, gehört aber zum Skiverbund Kitzbühel - mehr dazu in Grüne Kritik an Saisonstart in Kitzbühel

Bergbahnen droht Strafe

Eine naturschutzrechtliche Bewilligung schreibt das Salzburger Naturschutzgesetz für mehr als 1.000 Quadratmeter große Lagerplätze „in der freien Landschaft“ vor. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft Zell am See geht davon aus, dass diese Regelung auch für den zusammengeschobenen Altschnee und die verwendete Isolierung gilt und wird darum ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten. Laut dem Pinzgauer Bezirkshauptmann Bernhard Gratz war die Deponiefläche rund 4.000 Quadratmeter groß.

Laut „SN“ ist der Ausgang des Verfahrens offen. Den Bergbahnen Kitzbühel droht eine Strafe von bis zu 14.600 Euro - sie dürfte damit in ihrer Höhe nicht einmal ansatzweise an den Werbewert des frühen Saisonstarts und der Berichterstattung darüber heranreichen. Zudem hält Gratz fest, dass das Verschulden gering sei. In Zukunft werde es aber eine Bewilligung für das Schneedepot brauchen.

Bergbahn verweist auf 66.000 Liftfahrten

Josef Burger, Vorstand der Bergbahn Kitzbühel, sagte zur Zeitung, das anstehende Verfahren entziehe sich vollkommen seiner Kenntnis. Er verwies auf mehr als 66.000 Liftfahrten binnen eines Monats. Burger sagte noch am Donnerstag gegenüber dem ORF Tirol, die Bezirkshauptmannschaft (BH) Zell am See verlange bis zum 15. Dezember eine Stellungnahme der Bergbahnen, auf welchen Pistenflächen Schnee aufgebracht und ob eine Beschneiung durchgeführt wurde. Dem werde man nachkommen. Für die Schneedepots in vergangenen Jahren muss das Unternehmen übrigens keine Konsequenzen fürchten: Denn ein Strafverfahren müsse laut BH binnen sechs Monaten eingeleitet werden.