Schuldspruch nach Sex-Chat mit Kindern

Ein 42-jähriger Osttiroler ist am Montag am Landesgericht Innsbruck unter anderem wegen Anbahnung von Sexualkontakten zu Unmündigen schuldig gesprochen worden. Über eine Internetplattform hat der Angeklagte von elf- und zwölfjährigen Mädchen Nacktfotos gefordert.

Der Angeklagte kannte die Mädchen persönlich, er hat sie auf einer Hütte kennengelernt. Mit einer von ihnen hat er dann über die App „Snapchat“ Kontakt aufgenommen. Über diese App kann man Bilder und Nachrichten schicken, die nach dem Anschauen bzw. Lesen wieder verschwinden.

Erst Screenshot stoppte Chat

Im April 2017 soll er den drei Freundinnen, die damals elf und zwölf Jahre alt waren, mehrere Bilder, darunter ein Bild von seinem erigierten Penis geschickt haben. Er forderte die Mädchen auf, auch von sich ähnliche Fotos zu machen und sie ihm zu schicken. Eines der Mädchen tat das dann auch. Der Chat-Kontakt hörte erst auf, als eines der Mädchen einen Screenshot, ein Foto des Bildschirms, von einem der gesendeten Bilder mit sexuellem Inhalt machte. Das wird dem Sender über diese App gemeldet, darauf bekam der Mann Angst.

Eltern bekamen von Bildern Kenntnis

Die Eltern der Mädchen haben dann von dem Chat und den Bildern erfahren, sie erstatteten Anzeige. Die Polizei hat daraufhin eine Hausdurchsuchung bei dem Mann durchgeführt und Handys sowie Laptops mit kinderpornografischen Fotos entdeckt. Der Mann gab vor Gericht auch zu, dass er zuvor schon nach kinderpornografischen Inhalten im Internet gesucht hatte.

Fünf Monate bedingte Haft und Therapie

Beim Prozess sagte der Angeklagte, dass es ihm leid tue. Er zeigte sich vor Gericht teilweise geständig. Er wurde zu fünf Monaten bedingter Haft, einer Geldstrafe von 3.420 Euro und einer verpflichtenden Therapie verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.