Nach Einspruch: Verwarnung für „Schlümpfe“

Gegen einen Tiroler ist im März eine Geldstrafe verhängt worden, weil er auf Facebook Polizisten als „Schlümpfe“ bezeichnet hat. Er erhob Einspruch und kommt jetzt laut „Tiroler Tageszeitung“ mit einer Verwarnung davon.

Der Mann hatte in einer Facebook-Gruppe mit über 8.000 Mitgliedern mit den Worten „Richtung Innsbruck stehen zwei Schlümpfe mit Laser“ vor einer Geschwindigkeitskontrolle der Polizei gewarnt. Wenige Stunden später hatte der Tiroler auf Facebook erneut auf eine Radarkontrolle aufmerksam gemacht und dabei die Polizisten wieder als „Schlümpfe“ bezeichnet. Die Polizeibehörde hatte den Eintrag als „wiederholtes Diffamieren von zwei Polizeibeamten“ gewertet und deshalb zwei Strafen in der Höhe von jeweils 80 Euro ausgestellt.

Die Warnung vor der Radarfalle sei keine Straftat, die Beleidigung der Polizisten verletze allerdings in der großen Facebook-Gruppe den öffentlichen Anstand, so Florian Greil, der Leiter des Strafamtes in Innsbruck, gegenüber ORF Tirol im März - mehr dazu in Polizisten „Schlümpfe“ genannt: Strafe

„Harmloser Scherz“

Der Tiroler legte gegen die Strafe Beschwerde ein. Die Bezeichnung „Schlümpfe“ sei für ihn kein Schimpfwort sondern ein harmloser Scherz. 160 Euro Strafe erachte er als zu hart, so der Mann. Beim Strafamt sieht man nun von der Verhängung der Geldstrafe ab, da das Verschulden so gering sei, so Greil gegenüber der „Tiroler Tageszeitung“.