Südtirol zahlt medizinische Cannabisprodukte

Medizinische Cannabisprodukte müssen Patienten in Südtirol nicht mehr selbst bezahlen. Das Land hat am Dienstag beschlossen, die Kosten dafür zu übernehmen. Diese betragen bis zu 500 Euro im Monat.

Die neue Regelung betrifft rund 100 Patienten in Südtirol, die Cannabis medizinisch nutzen. Es sind vor allem Patienten, die an Multipler Sklerose, dem Tourette-Syndrom oder den Folgen einer Chemotherapie leiden.

Der Bedarf für das Jahr 2018 in Südtirol wird auf rund zehn Kilogramm geschätzt, ein Kilogramm davon wird in einem pharmazeutischen Betrieb der Streitkräfte in Florenz hergestellt, die restliche Menge vor allem aus Holland und aus Kanada importiert.

Medizinisches Cannabis

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Spray mit Cannabis-Wirkstoff

Die Kosten für medizinische Cannabis-Produkte werden für das Land auf rund 250.000 Euro geschätzt. Bisher mussten die Südtiroler Betroffenen diese Behandlung selber zahlen. Die Kosten dafür belaufen sich pro Person und Monat zwischen 300 und 500 Euro.

Chronische Schmerzen lindern

Cannabis wird vor allem in der Schmerztherapie eingesetzt, wenn andere Wege nicht mehr weiterführen. Verschreiben können Cannabis in Zukunft alle Hausärzte, jedoch mit einem präzisen Therapieplan. Der erste Cannabis-Patient Italiens war im Jahr 2007 ein ehemaliger Polizist, der am Krankenhaus Bozen versorgt wurde.

Patient mit chronischen Schmerzen

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Cannabisprodukte können Schmerzen lindern

Bei dem Mann wurden unter anderem Diabetes und Krebs diagnostiziert, außerdem litt er unter Krämpfen und Rückenschmerzen. Zwei Mal täglich nahm er eine Dosis vom Mundspray mit dem psychoaktiven Wirkstoff von medizinischem Hanf zu sich. Mit der Behandlung konnten die Schmerzen gelindert werden, der Mann konnte nach Jahren wieder schlafen und bekam Appetit.

Der lange Weg bis zur Zulassung

Seit 2006 ist in Italien Cannabis zur medizinischen Verwendung zugelassen. Doch erst 2014 wurde auch die erste rechtliche Grundlage geschaffen, um örtlichen Krankenkassen die Kostenübernahme zu gestatten. Schließlich kam am 16. Oktober 2017 ein staatliches Gesetz zustande, das in Italien die Kostenübergabe regelte. Eine weitere Lockerung der Regelung für privaten Konsum und Anbau wurde im Sommer 2016 im römischen Parlament aber gestoppt.

In Österreich darf Cannabis in „Pflanzenform“ nicht in der Medizin eingesetzt werden. Von dem Verbot ausgenommen sind allerdings Arzneimittel, die auf der Basis von synthetisch hergestelltem THC oder Cannabidiol (CBD) produziert werden.