Wahlkarten für LT-Wahl: Was zu beachten ist

Der Countdown für die Landtagswahlen in zwei Wochen läuft und damit auch für alle, die per Wahlkarte ihre Stimme abgeben wollen. Sie müssen vor allem darauf achten, dass die korrekt ausgefüllte Wahlkarte rechtzeitig bei der zuständigen Wahlbehörde ankommt.

Diesmal müssen die Wahlkarten-Stimmen nämlich gleich nach dem Schließen der Wahllokale mit ausgezählt werden. Das vorläufige Endergebnis - inklusive Wahlkarten - wird also schon am Wahlabend feststehen.

Postwege müssen beachtet werden

Bis 21. Feber kann noch eine Wahlkarte schriftlich bei der Gemeinde beantragt werden. Persönlich kann man dies noch bis zum 23. Feber machen. In diesem Fall sollte die Wahlkarte aber am besten gleich ausgefüllt und bei der Gemeinde abgegeben werden.

Wer dagegen den Postweg wählt, sollte die Wahlkarte dagegen schon in gut einer Woche abschicken, empfiehlt das Land. Im Ausland entsprechend früher. Nur dann kann man damit rechnen, dass der Stimmzettel rechtzeitig bei der Wahlbehörde ankommt.

Wahlkarten nur in eigener Gemeinde gültig

Nicht möglich ist bei der Landtagswahl, am Wahl-Sonntag selbst in anderen Gemeinden mit der Wahlkarte zu wählen. Wer trotz Wahlkarte am 25. Februar ins Wahllokal gehen will, kann nur im zuständigen Wahllokal der eigenen Gemeinde seine Wahlkarte abgeben.

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