Autobahnbrücken werden mit Drohnen überprüft
Der Einsatz der Drohnen ändere den Blickwinkel und führe vor allem bei schwierig zugänglichen Brücken oder Talübergängen zu verbesserten Erkenntnissen, so die Asfinag. Auch große Flächen würden sich auf diese Weise besser erfassen lassen.
„Wir eröffnen uns mit dem Einsatz von Drohnen neue technische Möglichkeiten. Damit können wir die Arbeitssicherheit für die Prüfenden erhöhen und auch an exponierten Stellen optimal den Zustand eines Bauwerkes erkennen“, so Rainer Kienreich, Geschäftsführer der Asfinag Service GmbH.
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Drohenflug mit hohem Aufwand
Derzeit seien Drohnenflüge teilweise noch mit relativ hohem Aufwand verbunden. Daher lohne sich ihr Einsatz vorrangig in schwer erreichbaren Arealen, bei komplexen Bauwerken und speziellen Anwendungsfällen, erklärte Kienreich.
Im Rahmen des Pilotprojekts „R2F – Ready to fly“ setzte die Asfinag im Vorjahr erstmals Drohnen ein. Dabei überprüften die Experten sechs Bauwerke – unter anderen die 190 Meter hohe Europabrücke auf der Brennerautobahn A13.
Archiv Asfinag
Durchgeführt wurden das Drohnen-Projekt und die Pilotversuche gemeinsam mit der Firma BLADESCAPE. Das in Schwechat ansässige und international agierende Unternehmen ist spezialisiert auf autonome Zustandserfassung und Digitalisierung von Industrieobjekten mittels unbemannter Luftfahrzeugsysteme.
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Heuer soll unter anderem der Talübergang Schottwien auf der Semmering Schnellstraße mit Hilfe der Drohnen-Technologie überprüft werden. Dieser Talübergang ist 130 Meter hoch und gehört mit mehr als 630 Metern Länge zu den größten Spannbetonbalkenbrücken weltweit.
2.000 Brücken werden jährlich überprüft
Insgesamt umfasst das Autobahn- und Schnellstraßen-Netz der Asfinag mehr als 15.000 Bauwerke wie Brücken, Tunnel, Stützmauern und Lärmschutzwände. Wie oft und nach welchen Intervallen derartige Kontrollen erfolgen, ist nach Angaben der Asfinag abhängig vom Bauwerk und in den Richtlinien sowie Vorschriften für das Straßenwesen festgelegt. So werden beispielsweise Brücken – im Schnitt 2.000 pro Jahr – mindestens alle zwei Jahre kontrolliert und alle sechs Jahre – im Schnitt 350 pro Jahr – genau überprüft.