Fußballspieler wegen Körperverletzung verurteilt

Wegen schwerer Körperverletzung ist am Mittwoch ein 24-jähriger Fußballspieler eines Unterländer Vereins verurteilt worden. Er wurde nicht rechtskräftig zu neun Monaten bedingter Haft und 1.440 Euro Geldstrafe verurteilt.

Bei einem Fußballmatch in der 1. Klasse Ost am 14. September trat der 24-jährige Spieler eines Unterländer Vereins seinem Gegenspieler ins Gesicht. Dieser brach sich dabei das Nasenbein und den Augenhöhlenboden. Funktionäre, Spieler und Schiedsrichter waren am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht als Zeugen geladen und schilderten ihre Sichtweise des Vorfalls.

Spieler vor Gericht nicht geständig

Der angeklagte Spieler zeigte sich vor Gericht nicht geständig und gab an, seinem Kontrahenten nicht vorsätzlich ins Gesicht getreten zu haben. Die Richterin glaubte ihm das aber nicht und verurteilte ihn zu neun Monaten bedingter Haftstrafe und einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.440 Euro wegen vorsätzlich schwerer Körperverletzung.

Zusätzlich muss der 24-Jährige seinem Gegenspieler ein Teilschmerzensgeld in Höhe von 5.000 Euro zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.