Zu Unrecht zurückverlangte Ausbildungskosten

Nach Angaben der Arbeiterkammer Tirol (AK) fordern immer wieder Unternehmen bei Wechsel des Arbeitsplatzes von ihren früheren Mitarbeitern Ausbildungskosten zurück. Dafür sei jedoch eine schriftliche Vereinbarung nötig, betonte die AK.

Dass Arbeitgeber nach der Kündigung die Ausbildungskosten abziehen würden, sei kein Einzelfall. Es komme auch in Tirol regelmäßig vor, dass Arbeitgeber bei einem Arbeitsplatzwechsel ihrer Angestellten die angefallenen Ausbildungskosten zurückfordern. Das ist aber nur zulässig, wenn es eine schriftliche Vereinbarung gibt, so die AK.

Hotline der AK Tirol:

Bei Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen stehen die AK Juristen unter der kostenlose Hotline 0800/22 55 22 -1414 zur Verfügung.

Schriftliche Vereinbarung wichtig

Im konkreten Fall fehlte diese Vereinbarung. Der Arbeitgeber wollte dem betroffenen Bauarbeiter, der gekündigt hatte, die Kosten für die Sprengbefugtenausbildung, die er im Rahmen der Beschäftigung absolviert hatte, einbehalten. Die 1.400 Euro hat der Arbeiter jetzt doch bekommen.

Die AK Tirol betont, dass die Bestimmungen im Vorjahr verschärft wurden und es Einschränkungen beim Zurückfordern von Ausbildungskosten gibt. Damit soll verhindert werden, dass Chefs ihre Angestellten unter Druck setzen, wenn diese den Arbeitsplatz wechseln wollen.

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