Prozess nach Attacke auf Bürgermeister

Ein Dorfstreit in Gschnitz hat am Montag gerichtliches Nachspiel gehabt. Auf der Anklagebank musste ein 65-Jähriger Platz nehmen, der auf den Bürgermeister losgegangen war. Auslöser war eine geplante Umwidmung.

Der Angeklagte war nicht mit der Höhe des Grundstückspreises einverstanden. Der Übergriff auf den Bürgermeister war der Höhepunkt einer jahrelangen Auseinandersetzung. Am Montag erschien der 65-jährige Angeklagte aber kleinmütig vor Gericht. Er wolle mit dem Grundstück doch nur einen Blumengarten für seine Frau ermöglichen, mehr nicht. Sein Anwalt Norbert Winkler sprach von einem dörflichen Mikrokosmos. Die Preise in Gschnitz seien aus Gründen, die ihm und seinem Mandanten nicht nachvollziehbar sind, gestiegen.

Bürgermeister war bewusstlos

Nach einer Gemeinderatssitzung im Juni fasste der aufgebrachte Angeklagte Bürgermeister Christian Felder an der Nase und brachte ihn zu so Sturz, dass er bewusstlos wurde und in die Innsbrucker Klinik gebracht werden musste. Der Anwalt des Angeklagten sagte am Montag, in einer dörflichen Struktur können die Emotionen einmal hochgehen. „Leider war es nicht möglich, das innerhalb des Gemeindekreises zu regeln.“

Gschnitz mit Kirche und Gasthaus

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Der Dorfstreit landete am Montag vor Gericht

Für die schwere Körperverletzung entschuldigte sich der Angeklagte vor der Richterin mit Handschlag. Am Ende stand eine Diversion. 900 Euro Geldbuße muss der Gschnitzer bezahlen, 200 Euro Teilschmerzensgeld bekommt der Bürgermeister. Der Angeklagte hatte das Geld in bar mit, damit sollte die Sache erledigt sein.

Christian Felder

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Bürgermeister Christian Felder

Bürgermeister zeigt sich zufrieden

Bürgermeister Christian Felder sagte, so etwas mache das Leben als Bürgermeister schwer, aber mit 99 Prozent der Bevölkerung könne man etwas gemeinsam machen, das restliche Prozent verfolge einem bis zum Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof und über die Staatsanwaltschaft. „Mit dem muss man leben. Es darf nur nicht sein, dass ein tätlicher körperlicher Angriff erfolgt, wenn ein Bürgermeister nicht das tut, was ein Bürger will.“

Der Bürgermeister zeigte sich nach dem Prozess zufrieden. Wenn sich der Angeklagte für schuldig bekenne und in Zukunft unterlasse, so etwa zu tun, „dann bin ich mit dem einverstanden“. Er wolle das Geld für einen guten Zweck spenden.