Angeklagte nach tödlichem Überfall eingewiesen

Nach einem tödlichen Überfall auf eine Pensionistin in Wörgl ist die 50-jährige Angeklagte am Dienstag durch die Geschworenen am Landesgericht in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden.

Die psychisch gestörte Frau hatte im Oktober 2016 eine 83-jährige Pensionistin in deren Wohnung in Wörgl mit massiven Tritten gegen den Kopf lebensgefährlich verletzt. Das Opfer starb einige Wochen später in der Klinik an einem Herzinfarkt - mehr dazu in Pensionistin nach Überfall verstorben.

Die Beschuldigte räumte vor dem Geschworenengericht zwar ein, in der Wohnung des Opfers gewesen zu sein und auch Schmuck und ein Parfum gestohlen zu haben, töten habe sie die 83-Jährige jedoch nicht wollen, beteuerte die Serbin. In der Wohnung sei es zu einem Streit gekommen, woraufhin die Pensionistin mit Handtaschen nach ihr geschlagen habe. „Die Frau ist dabei zu Boden gestürzt und hat sich am Kopf verletzt“, verteidigte sich die 50-jährige Serbin. Als die Polizei, die kurz zuvor von der 83-Jährigen alarmiert worden war, vor der Tür stand, sei sie in Panik geraten. „Weil ich sehen wollte, ob die Frau noch lebt, habe ich mit meinem Fuß gegen ihren Kopf gestoßen“, sagte die Beschuldigte.

Staatsanwältin Erika Wander verwies jedoch auf Widersprüche zwischen den Aussagen der Angeklagten und dem gerichtsmedizinischen Gutachten. Gerichtsmediziner Walter Rabl stellte bei seiner Untersuchung des Opfers „zumindest sechs unterschiedliche Einwirkungen auf den Kopf“ fest. Diese könnten beispielsweise durch den Stöckel eines Schuhs zugefügt worden sein, meinte Rabl. Die Tritte müssen mit „massiver Wucht“ durchgeführt worden sein, betonte der Gerichtsmediziner.

Kein Einspruch gegen Urteil

Der psychiatrische Gutachter attestierte der Täterin eine geistige und seelische Störung höheren Grades. Auf Basis des Gutachtens erklärten die Geschworenen die Angeklagte für schuldunfähig. Die Geschworenen fällten das Urteil mit sechs zu zwei Stimmen. Das Urteil war rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung verzichteten auf Rechtsmittel.