Kuhattacke: Keine einvernehmliche Lösung

Der Prozess um Schadenersatz nach einer tödlichen Kuhattacke im Pinnistal wird sich vermutlich hinziehen. Die Hinterbliebenen fordern 360.000 Euro Schadenersatz. Eine einvernehmliche Lösung ist nicht in Sicht.

„Wir haben bis jetzt von der Gegenseite immer nur gehört: ‚Wir zahlen nichts‘“, sagte der Rechtsanwalt des Witwers. Der Richter meinte indes, dass das Verfahren länger dauern und wahrscheinlich heuer nicht mehr zu einem Ende kommen werde. Der Prozess wurde vertagt.

Im Sommer 2014 erlitt eine deutsche Urlauberin im Pinnistal bei einer Kuhattacke tödliche Verletzungen - mehr dazu in Deutsche in Tirol von Kuhherde getötet . Sie war mit ihrem Hund, der angeleint war, auf einer Weide spazieren, die als Mutterkuhweide ausgeschildert war. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck stellte Ermittlungen gegen den Bauern im Herbst 2014 ein, weil ihm keine Verletzung der Sorgfaltspflicht nachgewiesen werden konnte - mehr dazu in Ermittlungen nach Kuhattacke eingestellt .

Anwalt fordert Prüfung durch Sachverständigen

Nun klagen der Witwer und der Sohn der verstorbenen Frau in einem Zivilverfahren auf Schadenersatz. Ihr Anwalt, Michael Hirn, kritisiert, dass bei diesen Ermittlungen kein Sachverständiger beigezogen worden ist, der überprüft habe, ob die „Verwahrung“ der Tiere, wie er sagt, angepasst gewesen sei. „Man hätte einen veterinärmedizinischen Sachverständigen beiziehen müssen. Das ist nicht erfolgt. Das wird unserer Ansicht nach das Zvilgericht in Innsbruck nachholen müssen und daraus erwarten wir uns den Prozesserfolg.“ Der Anwalt argumentiert, dass die Weide hätte eingezäunt werden müssen, da es sich um eine gut frequentierte Gemeindestraße handle.

Pinnisalm

ORF

Nahe der Pinnisalm hat sich die tödliche Attacke ereignet

Schilder wiesen auf Mutterkühe hin

Anders sieht das der Anwalt des Landwirtes, Ewald Jenewein. Er verweist darauf, dass der Bauer mit Schildern auf die Mutterkühe auf der Weide hingewiesen hat. „Die Frau hat den Hund mit einem Karabiner an ihrem Körper befestigt gehabt. Hätte sie den Hund ausgelassen, dann wäre dem Hund nichts passiert und ihr nichts passiert“, argumentiert der Anwalt. Weiters hätte die verunglüchte Frau die Möglichkeit gehabt auszuweichen, zumal es in dem Bereich flach ist.

Touristiker fürchten bei Verurteilung negative Folgen

Dieser Prozess um Schadenersatz erregt große Aufmerksamkeit, auch weil Touristiker im Falle einer Verurteilung des Landwirts mit weitreichenden Folgen rechnen. „Das kann man sich ausmalen, was das bedeuten würde, wenn nicht mehr die Eigenverantwortung der Wanderer im Vordergrund steht“, so Josef Margreiter von der Tirol Werbung. Wanderverbote und Zäune würden das Wandergebiet stark einschränken. „Wenn man nicht mehr wandern kann und hinaufgehen kann in die Bergeshöhen, dann fehlt eigentlich einer der zentralsten Erlebnisbereiche im Bergsommer, warum die Menschen zu uns kommen“, so Margreiter.

Viel Information nach der tödlichen Attacke

Die Betroffenheit und die Verunsicherung nach dem Unfall waren groß. Vertreter der Landwirtschaftskammer, des Tierschutzvereins, der Veterinärmedizin und der Tirol Werbung traten als Reaktion dafür ein, dass Verhaltensregeln im Umgang mit Rindern auf Almen bekannter gemacht werden sollten - mehr dazu in Almvieh: Verhaltensregeln bekannter machen . Schließlich gab die Landwirtschaftskammer einen Folder mit Verhaltensregeln auf Almen heraus - mehr dazu in Eine Alm ist kein Streichelzoo .