Nach Leichenfund erneut Enthaftung
Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Verhängung der Untersuchungshaft wurde am Dienstag vom Landesgericht Innsbruck neuerlich abgewiesen. Durch die medizinischen Untersuchungen habe die Todesursache nicht festgestellt werden können. Auch die toxikologischen Untersuchungen hätten keine weitere Klärung gebracht.
„Damit ist die Todesursache offen, und es kann auch nicht eindeutig festgestellt werden, dass die Frau durch Fremdverschulden ums Leben gekommen ist“, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr, am Dienstag.
Angehöriger wieder auf freiem Fuß
Wahrscheinlich sei die zweifache Mutter ertrunken, so Mayr. Wie es dazu kam, habe durch die Obduktion nicht geklärt werden können. Es gebe dahingehend „keine klaren medizinischen Befunde“. Auch hätten die Ermittlungen kein Ergebnis im Hinblick auf einen möglichen Suizid zutage gefördert. Der nahe Angehörige befinde sich wieder auf freiem Fuß.
Weiter Ermittlungen wegen Mordverdachts
Die Ermittlungen in dem Fall würden aber weiter wegen des Verdachts des Mordes laufen, so Mayr. „Wir sind ja auch bereits, bevor man die Leiche gefunden hat, von einer vorsätzlichen Tötung ausgegangen. Dieser Verdacht besteht für uns nach wie vor, auch wenn uns die Leiche keine neuen Beweismittel oder Beweisergebnisse liefert“, so Mayr. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt.
U-Haft einmal aufgehoben
Am Wochenende war der Leichnam der 26-jährigen Frau und zweifachen Mutter aus dem Inn geborgen worden. Sie war seit Februar vermisst. Darauf wurde erneut ein Angehöriger der Frau verhaftet. Die Untersuchungshaft gegen den Mann war eine Woche zuvor aufgehoben worden, weil die Richterin damals bei dem Verwandten keinen dringenden Tatverdacht sah.
Links:
- Todesursache von 26-Jähriger noch unklar (tirol.ORF.at, 3.4.2017)
- Nach Leichenfund erneute Festnahme (tirol.ORF.at, 1.4.2017)
- Vermisste Frau in Wörgl: U-Haft aufgehoben (tirol.ORF.at, 27.3.2017)
- Vermisste 26-Jährige: Verwandter in U-Haft (tirol.ORF.at, 22.3.2017)