BMI: Heli-Absturz am Achensee kein Flugfehler

Der Hubschrauberabsturz vor fünf Jahren am Achensee ist nicht auf einen Pilotenfehler zurückzuführen. Das steht im Abschlussbericht des Innenministeriums, das damit einem Gutachter und dem Verkehrsministerium widerspricht.

Das Innenministerium widerspricht in seinem Bericht der Flugunfalluntersuchungsstelle des Verkehrsministeriums sowie einem Gutachter. Aus gutem Grund, meint das Ministerium in einer der APA auf Anfrage übermittelten Stellungnahme.

Außergewöhnlich hohe Sinkgeschwindigkeit

Der Hubschrauber war demnach unmittelbar vor dem Absturz mit einer Sinkgeschwindigkeit von mehr als 4.000 Fuß pro Minute unterwegs. Das ist laut Innenministerium etwa das 13-Fache der Sinkgeschwindigkeit eines normalen Landeanfluges. Diese Geschwindigkeit herbeizuführen, wäre weder üblich noch fliegerisch erklärbar. Damit bleiben für das Innenministerium nur Erklärungen, bei denen es um eine Einwirkung von außen oder um ein Gesundheitsproblem des Piloten geht.

Gesundheit, „Flicker Vertigo“ oder Vogelschlag?

Das Innenministerium hat nach eigenen Angaben zu dem Unfall selbst einen Endbericht verfasst, an dem Experten für Flugmedizin und Neurologie, Unfallermittler, Testpiloten des Hubschrauberbauers und Meteorologen beteiligt waren. Das Ergebnis: Die außergewöhnliche Sinkgeschwindigkeit könnte durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung des Piloten, das Auftreten des Phänomens „Flicker Vertigo“ oder durch Vogelschlag verursacht worden sein.

Sonnenblendung mit Folgen möglich

„Flicker Vertigo“ ist der Stroboskopeffekt, der entsteht, wenn die Sonne auf die Rotorblätter scheint und dadurch ein sich rasch bewegender Schatten im Cockpit wahrzunehmen ist. Dies kann im Extremfall Epilepsie-Symptome zur Folge haben. Das absichtliche Herbeiführen des ungewöhnlich schnellen Sinkflugs schließt das Innenministerium in dem Bericht aus. Dies passe nicht zur Person, zur Stellung oder zur Ausbildung des Piloten.

Zweifel an Flugfehler

Zu dem von der Untersuchungsstelle festgestellten Flugfehler merkt das Innenministerium an, dass in der Erklärung der Untersuchungsstelle die aufgezeichneten Werte der Steuerführung, der Kabinenquerlage und des -knickwinkels sowie vor allem die Sinkgeschwindigkeit als unüblich und nicht mit dem Zweck des Fluges erklärbar seien. Auch die entscheidende Rechtskurve mit dem schnellen Sinken, ungewöhnliche Fluglagen und hohe Geschwindigkeiten hätten laut der Untersuchungsstelle ebenfalls nicht dem Zweck des Fluges entsprochen.

Hubschrauberabsturz in Achensee

ORF

Die Folgerung, dass alles dies auf einen Flugfehler zurückzuführen sei, greift nach Ansicht des Innenministeriums zu kurz und ist demnach auch zu einseitig. Das Ressort wies auch darauf hin, dass die genannten Experten der Untersuchungsstelle und der Gutachter ausnahmslos nicht über einen Pilotenschein für Hubschrauber verfügen und daher flugspezifische Parameter nicht zur Gänze einzuschätzen vermocht hätten.

Akribische Untersuchung

Das Innenministerium weist darauf hin, dass der Unglücksflug bei gleicher Uhrzeit, Sonnenstand und in gleicher Richtung nachgestellt wurde. Dabei wurde der Blickwinkel des Piloten gefilmt. Die Möglichkeit des „Flicker-Vertigo“ und die Blendung seien dabei eindeutig belegt worden. Vogelschlag komme im Flugalltag häufiger vor, dazu kämen im Unglücksgebiet zahlreiche Vogelarten vor. Spuren waren laut Innenressort aufgrund der relativ langen Verweildauer im See in 100 Metern Tiefe nicht nachzuweisen, aber auch nicht auszuschließen.

Das Innenministerium wies darüber hinaus Aussagen eines Gerichtssachverständigen zurück, der von schweren flugdisziplinären Mängeln bei der Flugpolizei gesprochen hatte. Der Flugbetrieb werde nach luftfahrtrechtlichen und genauen innerbetrieblichen Qualitätsmaßstäben durchgeführt.

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