Bizarrer Fall endet mit Urteil gegen Kellner

Am Innsbrucker Landesgericht ist am Freitag ein Kellner nicht rechtskräftig zu mehreren Geldstrafen verurteilt worden. Bei einem Zwischenfall mit einer Champagnerflasche war in Ischgl ein unbeteiligter Gast durch eine Stichflamme schwer verletzt worden.

Er fühle sich überhaupt nicht schuldig, gab der Angeklagte 31-jährige Kellner vor Gericht an. In einer Februarnacht 2016 hatte er für einen Gast einen Golfschläger mit Lampenöl beträufelt. Der Gast wollte dann mit dem brennenden Schläger eine Magnum-Champagnerflasche köpfen, so der Kellner. Plötzlich kam es zu einer explosionsartigen Stichflamme quer durch das Lokal. Dabei wurde ein unbeteiligter Gast verletzt - mehr dazu in Kurioser Feuer-Unfall in Lokal. Er musste mit großflächigen Verbrennungen zweiten Grades ins Krankenhaus gebracht werden und seither unzählige Therapien absolvieren, so die Richterin.

Gast widerspricht Kellner

Der Auftraggeber, ein deutscher Unternehmer, fühlt sich nach eigenen Angaben angesichts des dramatischen Ausgangs der Aktion unwohl, wie er vor Gericht sagte, ihn treffe eine moralische Verantwortung, aber keine strafrechtliche. Er sei, sagte er vor Gericht, vom Kellner regelrecht überredet worden, kurz vor dem Gehen noch eine Flasche zu bestellen, um sie auf diese spezielle Art und Weise zu öffnen. Damit widersprach er der Darstellung des Kellners, der die Initiative beim Gast sieht und ihr zwecks Umsatzsteigerung nachgeben wollte.

Freispruch für den Gast

Die Staatsanwältin warf dem Kellner fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gemeingefährdung vor, dem Champagner bestellenden Gast die Anstiftung dazu. Letzterer wurde vom Gericht freigesprochen, der Kellner fasste Geldstrafen aus: 3.000 Euro wegen Körperverletzung, 5.000 Euro muss er an den verletzten Gast bezahlen und 10.000 Euro an die Sozialversicherung. Der Kellner hat gegen das Urteil berufen.

Champagner wurde woanders konsumiert

Nachdem die Flaschenköpfung durch die Stichflamme vereitelt wurde, ging der Gast mit einer Kellnerin in einen anderen Bereich des Lokals, wo der Champagner ungestört von der Aufregung durch Polizei, Notarzt und Feuerwehr konsumiert wurde. Vom schwerverletzten Unbeteiligten, so der Mann am Freitag vor Gericht, habe er erst nach seiner Abreise am Telefon erfahren.