Erstmals Mordanklage für Taten in Syrien

Erstmals in Tirol wird im Zuge der internationalen Terrorismusbekämpfung einem Syrer für terroristische Morde in seiner Heimat hierzulande der Prozess gemacht. Der Mann soll Verletzte der syrischen Armee gezielt getötet haben.

In seinem Asylheim in Tirol erzählte der 27-jährige Syrer im Frühsommer 2016 offen anderen Asylwerbenden, dass er in seiner Heimat als Kämpfer der Faruq-Brigaden verletzten Soldaten der syrischen Armee den sogenannten Gnadenschuss gegeben habe. Daraufhin schaltete sich die Justiz ein.

Bei seiner Befragung führte der Mann gegenüber der Polizei aus, dass er im Anschluss an Kämpfe seiner Einheit gegen die syrische Armee über das Schlachtfeld ging und mit einem Kalaschnikov-Gewehr schwerverletzten gegnerischen Kämpfern gezielt in Brust oder Kopf schoss. Daraufhin erhob die Staatsanwaltschaft Innsbruck jetzt Anklage wegen 20-fachen Mordes als terroristische Straftat, bestätigte die Anklagebehörde einen Bericht der Tiroler Tageszeitung (Donnerstag-Ausgabe).

Als terroristische Straftat eingestuft

Zuvor ließ die Staatsanwaltschaft ein Gutachten eines Islam- und Nahost-Experten erstellen, um das Machtverhältnisse zwischen den Faruq-Brigaden, zu denen sich der Syrer zählte, und der syrischen Armee zu beleuchten. Die Tötung verletzter gegnerischer Soldaten wird als terroristische Straftat beurteilt, weil sie ausdrücklich nicht im Zuge von Kampfhandlungen, sondern hinterher stattfand. Terroristisch sind Taten laut Definition, wenn sie darauf abzielen, die Bevölkerung in Furcht zu versetzen und die Region politisch zu destabilisieren.

Diese Qualität führe, so die Staatsanwaltschaft Innsbruck gegenüber ORF Tirol, zu einer automatischen Verdoppelung der Strafandrohung. So wäre etwa auch Vandalismus mit einer doppelt so hohen Strafe bedroht, wenn er als terroristisch eingestuft würde.

Flucht ins Ausland schützt vor Strafe nicht

Dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck sich mit terroristischen Morden eines Syrers in seiner Heimat befasst, ist Teil eines internationalen Terrorismusbekämpfungsabkommens. Damit soll verhindert werden, dass politische Morde ungeahndet bleiben, nur weil der Täter ins Ausland flüchtet. In Tirol hat es bisher noch keinen Fall einer Anklage wegen Mordes als terroristische Straftat gegeben.

Der 27-jährige Syrer ist derzeit in Untersuchungshaft, die Anklage ist noch nicht rechtswirksam. Die Verhandlung am Schwurgericht Innsbruck wird Anfang nächsten Jahres stattfinden.