Freisprüche im Sutter-Prozess

Im Prozess im Mordfall Sutter hat es am Freitag am Landesgericht Innsbruck zwei Freisprüche gegeben. Die Anklage gegen einen 61-Jährigen und seinen Sohn hatte sich in erster Linie auf DNA-Spuren und Fingerabdrücke gestützt.

Die Entscheidung der Geschworenen fiel knapp aus, vier stimmten für schuldig, vier für nicht schuldig. In diesem Fall gilt das für die Angeklagten bessere Ergbnis und das ist in diesem Fall ein Freispruch. Angeklagte und Staatsanwältin akzeptierten das Urteil, es ist damit rechtskräftig.

Auch am zweiten Prozesstag waren die beiden Angeklagten bei ihrer Behauptung geblieben, sie seien nicht schuldig. Zur Last gelegt wurde ihnen, vor mehr als neun Jahren die Pensionistin Ingrid Sutter in ihrer Wohnung im Innsbrucker Stadtteil Reichenau getötet zu haben.

Wegen anderer Straftat ins Visier geraten

Der Mordfall war jahrelang ungeklärt, bis der jetzt angeklagte 61-Jährige und sein Sohn wegen einer anderen Straftat ins Visier der Ermittler gerieten - mehr dazu in Mordfall Sutter: Vater und Sohn vor Gericht. Damit ließen sich dann Spuren aus der Wohnung des Mordopfers den beiden Verdächtigen zuordnen. Die Sicherung und die Bewertung dieser Spuren nahmen bei der Verhandlung breiten Raum ein.

DNA-Spuren der Verdächtigen hatten die Mitarbeiter des Landeskriminalamts unter anderem auf der Handfläche des Opfers und auf einem Bettüberzug gefunden. Fingerabdrücke wurden auf einer Armatur im Bad sichergestellt. Die Verteidigung erklärte das damit, dass die Angeklagten Reparaturarbeiten in der Wohnung des Opfers durchgeführt haben.