Illegale Prostitution: Freier künftig strafbar

Die Tiroler Landesregierung hat am Dienstag das neue Landespolizeigesetz beschlossen. Die Novelle regelt im Wesentlichen die Bedingungen für legale Prostitution im Land, die illegale Prostitution soll eingedämmt werden.

Wenn es um illegale Prostitution geht, können künftig nicht nur die Prostituierten selbst, sondern auch die Freier bestraft werden. Das ist eine der wesentlichen Neuerungen im Gesetz. „Unser Ziel ist es, die illegale Prostitution noch wirksamer zu bekämpfen und der Polizei auch die notwendigen Werkzeuge dafür in die Hand zu geben“, betont LH Günther Platter.

Gemeinden dürfen Erlaubniszonen zulassen

Um den illegalen Straßenstrich zu verhindern, können Gemeinden künftig Erlaubniszonen einrichten. Innerhalb derer ist Anbahnung und Ausübung von Prostitution gestattet. Ob und wo eine solche Erlaubniszone - oder mehrere - hinkommt, kann jede Gemeinde selbst bestimmen.

Prostituierten wird es außerdem künftig möglich sein, sogenannte Studios anzumieten. Maximal zwei Studios pro Wohnanlage darf es geben. Die restlichen Wohnungseigentümer müssen einverstanden sein, die Studios müssen einen eigenen Zugang zum Gebäude haben.

Prostitution gänzlich zu verhindern sei unrealistisch, heißt es vonseiten der Landesregierung. ÖVP und Tiroler Grüne bezeichnen die Lösung als guten Kompromiss.