20 Jahre Haft für Ehemann nach Mord

Ein 50-jähriger Mann ist am Dienstag am Landesgericht Innsbruck wegen Mordes zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll laut Anklage seine Frau im August des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung mit einem Schal erdrosselt haben.

Der gebürtige Afghane soll laut Anklage seine Frau im August des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung in Innsbruck erdrosselt haben. Der 50-Jährige bekannte sich vor dem Richter schuldig.

Ehefrau war zum Zeitpunkt der Tat schwanger

Der Angeklagte soll zunächst seine Frau gefesselt und dann mit einem Schal erdrosselt haben. Dabei soll er „erhebliche Kraft“ angewandt haben, da das Kehlkopfskelett der Leiche mehrere Brüche aufgewiesen habe, erläuterte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Die ebenfalls aus Afghanistan stammende Frau sei zu diesem Zeitpunkt in der zwölften Woche schwanger gewesen.

Mann spricht von außerehelichem Verhältnis

Es tue ihm sehr leid, aber sie habe sein Vertrauen gebrochen, verteidigte sich der Mann. „Ich wusste, dass meine Frau ein Verhältnis mit einem anderen Mann hat“, sagte der Beschuldigte. Nach der Tat habe der Angeklagte die beiden gemeinsamen Kinder zu einem Freund gebracht und sei nach Wien gefahren.

Das Opfer war erst zwei Tage nach der Tat gefunden worden, nachdem der Freund, bei dem die Kinder untergebracht waren, misstrauisch geworden war. Er hatte daraufhin die Polizei verständigt, die dann die Leiche der Frau im Schlafzimmer der Wohnung fand. Der Ehemann wurde schließlich in Wien festgenommen.

Angeklagter war laut Gutachten zurechnungsfähig

Der Angeklagte war laut Psychiaterin Adelheid Kastner zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig. Er sei zwar leicht alkoholisiert gewesen, habe aber dennoch nachdenken, schlussfolgern und logisch handeln können. „Er wusste, was er tut“, fasste die Psychiaterin zusammen.

In der Ehe habe es gewisse Probleme und Schwierigkeiten gegeben. Die Überzeugung des Angeklagten, dass seine Frau eine Affäre habe, hätte das Fass schließlich zum Überlaufen gebracht, erklärte Kastner. Die Tat sei aber aus einer eskalierenden Konfliktsituation heraus entstanden, weshalb keine „hochgradige Wiederholungswahrscheinlichkeit“ bestehe, fügte sie hinzu.

Opfer war gefesselt

Das Opfer war laut Gerichtsmediziner Walter Rabl an Sauerstoffmangel im Gehirn aufgrund der Strangulation gestorben. Fehlende Abwehrspuren an den Händen und Armen der Frau würden die Aussagen des Angeklagten unterstützen, wonach sein Opfer zum Tatzeitpunkt gefesselt war.

Das Urteil der Geschworenen fiel einstimmig aus. Es ist vorerst nicht rechtskräftig.

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