Für Imker besteht künftig Meldepflicht

Das Gesundheitsministerium hat für alle Imker in Österreich eine Meldepflicht eingeführt - unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker. Wer dieser Meldepflicht nicht nachkommt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Imker in Tirol

In Tirol werden derzeit rund 30.000 Bienenvölker von rund 2.800 erfassten Imkern betreut. Mit der Meldepflicht könnte diese Zahl leicht nach oben gehen.

Im Laufe dieses Jahres müssen alle Bienenhalter - also auch jeder Hobbyimker - einen Eintrag ins Veterinärinformationssystem (VIS) beantragen. Das ist für Mitglieder eines Bienenzuchtvereins über diesen möglich, alle nicht vereinszugehörigen Imker müssen diese Registrierung bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragen. Nach der Registrierung erhält jeder Bienenhalter eine Betriebsnummer sowie einen Onlinezugang für das VIS. Dort muss er dann jährlich zweimal melden, wo er wieviele Bienevölker betreut.

Überblick im Seuchenfall

Die Honigbiene zählt in unseren Breiten auf Grund ihrer Bestäubungsleistung zu den wichtigsten Nutztieren. Durch die Meldepflicht liegen künftig exakte Daten über den österreichweiten Bestand an Bienenvölkern vor. Zudem wird auch das Bienensterben, das beispielsweise durch die Varroamilbe verursacht wird, exakter dokumentiert. Bisher beliefen sich diese Parameter auf Schätzungen.

Eine tödliche Seuche

Die amerikanische oder auch bösartige Faulbrut ist eine hochansteckende Bakterienerkrankung der Bienenbrut. Für den Honig oder den Menschen ist sie völlig unbedenklich. Für betroffene Bienenvölker kann sie tödlich sein. Deshalb ist sie auch meldepflichtig.

Die Erfassung aller Imker ist auch dann nützlich, wenn in einer Region die anzeigenpflichtige bösartige Faulbrut ausbricht, erklärt Landesveterinärdirektor Josef Kössler. In Tirol sind aktuell mehrere Gebiete - etwa westlich von Innsbruck, im Raum Schwaz oder auch im Zillertal - deshalb Sperrgebiet. Das heißt, dass Imker in diesen Gebieten weder Bienenvölker aus oder ins Sperrgebiet bringen dürfen. Imker, deren Völker an dieser aggressiven Faulbrut erkrankt sind, müssen sämtliches Wabenmaterial verbrennen und ihre Stände aufwendig sanieren. Die Ansteckungsgefahr ist nämlich enorm hoch.

Deshalb müssen auch alle Bienenvölker in einem Sperrgebiet durch Sachverständige kontrolliert werden. Mit der Meldepflicht weiß man wesentlich rascher und lückenlos, welche Imker davon betroffen seien, so Kössler.

Appell an nicht vereinszugehörige Imker

Alle Imker, die in Vereinen Mitglieder sind, werden bezüglich Faulbrut aber auch anderer wichtiger Verordnungen rasch und regelmäßig informiert. Nicht vereinszugehörigen Bienenhaltern fehlen solche Informationen und es könnte dadurch zu einer unbewussten Weiterverbreitung einer Bienenkrankheit kommen. Der Präsident des Tiroler Bienzuchtverbandes, Reinhard Hetzenauer empfiehlt deshalb allen Bienenhaltern, sich bei einem örtlichen Bienenzuchtverein anzumelden. Das sei nicht nur im Seuchenfall ein Vorteil, sondern jeder Verein ist bestrebt auch Jungimker beispielsweise bei der Varroabehandlung zu betreuen und zu beraten.

Gleichzeitig ist Hetzenauer auch froh darüber, dass es jetzt die Meldepflicht für alle Bienenhalter gibt. Wer dieser nicht nachkommt, muss mit Strafen bis zu 4.350 Euro rechnen. Hetzenauer geht davon aus, dass diese Meldepflicht auch streng kontrolliert und bei einem Vergehen entsprechend geahndet wird.

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