Erntehelferprozess endet mit Vergleich

Der Zivilprozess zweier Erntehelfer gegen einen Bauer in Absam ist mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Dies teilte der ÖGB am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck mit. Der Bauer zahlte den Männern über 12.000 Euro nach.

Im September 2014 hatte eine Frau die Gewerkschaft auf den Fall aufmerksam gemacht. Die beiden Erntehelfer hätten sieben Tage in der Woche arbeiten müssen und dafür lediglich 660 Euro erhalten, ließ Bernhard Höfler, Sekretär der Pro-Ge Tirol, die Vorgeschichte Revue passieren. Die wöchentliche Arbeitszeit habe dabei bis zu 83 Stunden betragen - mehr dazu in ÖGB: Absamer Bauer beutete Erntehelfer aus.

OLG korrigierte Ersturteil

Im Zivilprozess sei vorerst ein Teilurteil ergangen, in dem der Beklagte schuldig gesprochen worden sei. „Allerdings nur für den Anspruch von Überstundenbezahlung auf drei Monate, weil laut Kollektivvertrag nach drei Monaten der Anspruch verfällt“, erklärte Höfler. In der Folge sei der vom ÖGB eingeleiteten Berufung vom Oberlandesgericht Innsbruck stattgegeben worden. „Das OLG hat entschieden, dass dieser Verfall jedoch nicht gilt, wenn den Arbeitern kein Lohnzettel übergeben wird und dieser seinen Anspruch somit nicht nachkontrollieren kann“, meinte Höfler.

Erntehelfer mit ÖGB-Vertretern

ÖGB

Andrei Oancea (Erntehelfer), Alina Stocker (Übersetzerin), Bogdan Oancea (Erntehelfer), Sónia Melo, Bernhard Höfler

Für ÖGB Präzedenzfall

„Bevor es zu weiteren Verhandlungen kam, einigte man sich auf die Vergleichszahlungen“, berichtete der Pro-Ge Sekretär und bezeichnete den Vergleich als richtungsweisend - er gelte in Tirol als Präzedenzfall. Sowohl Landwirte als auch Erntehelfer seien sensibilisiert worden und Betroffene hätten weniger Angst, sich zu melden. Außerdem habe es auch in anderen Bundesländern ähnliche Vorfälle gegeben, die nun auf die Entscheidung des OLG Innsbruck verweisen könnten, so Höfler.

„Ein gerichtliches Urteil wäre zwar interessant gewesen, es geht aber um die beiden Männer und sie wollten dem Vergleich zustimmen“, sagte Höfler. Der ursprüngliche Streitwert habe bei insgesamt rund 34.000 Euro gelegen.

ÖGB fordert neues Regulativ

Der Kollektivvertrag gehöre dringend überarbeitet, fordert Bernhard Höfler von der Gewerkschaft, zuständig dafür sei aber die Landarbeiterkammer. Mit einigen Bauern sei man nun im Gespräch und dabei, sie zu sensibilisieren, sagt Höfler. Gefordert seien aber auch die Politik und letztlich auch die Lebensmittelketten, die immerhin den Preis für die Produkte, die die Erntehelfer vom Feld holen, bestimmen.